- Weniger als 6% der wichtigen Unternehmen registriert.
- 4.856 Einrichtungen haben sich beim BSI registriert.
- Rund 29.500 Unternehmen müssen sich eintragen.
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Die Registrierungspflicht ist ein Teil der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union für Cybersicherheit der kritischen Infrastruktur. Dabei geht es darum, dass die für das Gemeinwesen wichtigen Unternehmen künftig mehr machen müssen, um sich vor IT-Ausfällen und Cyberangriffen zu schützen. Dazu gehören unter anderem Schulungen von Mitarbeitern, aber auch die Registrierung beim BSI. Außerdem müssen der Cybersecurity-Behörde in Bonn sämtliche Vorfälle gemeldet werden, die die Cybersicherheit betreffen.
Registrierung für den Ernstfall
Bei der Registrierung muss jedes Unternehmen, das als "wesentliche" oder "wichtige" Einrichtung eingestuft wird, seine Stammdaten und Kontaktinformationen beim BSI hinterlegen. Dies dient dazu, dass die Behörde im Falle einer großflächigen Cyber-Bedrohungslage die richtigen Ansprechpartner sofort erreichen und warnen kann, wenn etwa eine neue kritische Sicherheitslücke entdeckt wird.
Firmen, die die Frist versäumen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Von sofort an kann das BSI gegen die Unternehmen Zwangsgelder festsetzen, um die Registrierung zu erzwingen. Gleichzeitig können auch Bußgelder verhängt werden, da es sich um einen Verstoß gegen die Compliance-Pflichten handelt. In gravierenden Fällen kann die Bonner Behörde auch Aufsichtsmaßnahmen einleiten, was oft mit tiefergehenden Prüfungen des gesamten Sicherheitskonzepts einhergeht.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: "Die Antwort der Bundesregierung zum niedrigen Stand der Registrierungen ist ein Armutszeugnis. Wenn sich nur ein Bruchteil registriert, wurde der Ernst der Lage noch immer nicht erkannt. Und das, während die Bedrohungslage wächst und wir täglich Cyberangriffe erleben."/chd/DP/nas
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