China-Schock - Öffentliche Aufträge sollen in EU bleiben

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 209
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Chinesische Flagge vor Hochhäusern
- ©iStock

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im wirtschaftlichen Wettstreit mit China schlägt die EU-Kommission ein neues Regelwerk für die Ausstattung von Schulen, Straßenbau und andere Fälle der öffentlichen Beschaffung vor. Viele kommunale Behörden nutzten bereits existierende Möglichkeiten nicht, bei der Vergabe europäische Aufträge zu bevorzugen, sagte EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Staatliche Gelder sollen strategischer eingesetzt werden, wie der Franzose sagte. Die neuen Regeln sollen die Bedingungen dafür klarstellen. "Es ist ein strategischer Hebel - und zwar in einer Zeit, in der insbesondere China, Indien, die Vereinigten Staaten und alle heutigen Großmächte diesen Handlungshebel als Teil ihrer eigenen Industrie- und Wirtschaftsstrategien nutzen."

Keine Pflicht zu Bevorzugung

Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll festgehalten werden, dass die öffentliche Hand weiterhin europäische Unternehmen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie China bevorzugen kann, die umgekehrt europäischen Bietern nicht gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewähren. Verpflichtend werden soll dies aber nicht. Das geht aus dem in Brüssel vorgestellten Vorstoß hervor.

Öffentliche Beschaffung macht nach Angaben der EU-Kommission 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU aus, 2,6 Billionen Euro. Dabei geht es etwa um die Ausstattung von Schulen und öffentlichen Krankenhäusern, Infrastruktur wie Straßenbau, Computer in der Verwaltung und viele andere Bereiche.

Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung der Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig./wea/DP/stw



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren