- CDU will über Handy-Regeln an Schulen beraten.
- Der Antrag fordert einheitliche Nutzung bis Klasse 10.
- Ausnahmen sind nur in pädagogisch begründeten Fällen.
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Der Antrag zielt darauf ab, dass sich die CDU auf Ebene der Kultusministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Nutzung privater Mobiltelefone und digitaler Endgeräte an Schulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10 einsetzt. Vorgesehen ist die Einrichtung verbindlicher Schutzzonen, in denen etwa privates Surfen oder Chatten während des Unterrichts und in den Pausen untersagt ist.
Nutzung nur in Ausnahmefällen
Ausnahmen sollen es nur in pädagogisch begründeten Fällen geben, etwa bei medizinischer Notwendigkeit oder digitaler Unterrichtsnutzung. Zudem fordert der Antrag klare Zuständigkeiten für Schulträger und Schulleitungen bei Umsetzung und Kontrolle der Regelungen.
Die Kultusministerkonferenz wird aufgefordert, einheitliche Leitlinien und Empfehlungen zu erarbeiten, die auf bestehenden Regelungen einzelner Bundesländer aufbauen. Ziel ist es, Schulen bundesweit Rechtssicherheit zu geben und ein einheitlich geschütztes Lernumfeld zu schaffen. Erziehungsberechtigte sollen dabei als Partner eingebunden und beim bewussten Umgang ihrer Kinder mit digitalen Medien unterstützt werden.
"Sinkende Aufmerksamkeit, höheres Stressniveau"
Zur Begründung verweist der Antrag auf wissenschaftliche Studien, die einen Zusammenhang aufzeigen zwischen ständiger Smartphone-Nutzung und sinkender Aufmerksamkeit, höheren Stressniveaus sowie Beeinträchtigungen des Lernklimas. Zudem berichteten Lehrkräfte von Konflikten, Cybermobbing und Unterrichtsstörungen. Die derzeit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern führten zu Unsicherheiten für Schulen, Lehrkräfte und Eltern.
Ob daraus eine Position der CDU wird, entscheidet der Parteitag. Eine allgemeine Umsetzung würde zudem die Zustimmung des Koalitionspartners SPD erfordern./lig/DP/jha
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