KARLSRUHE/BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe./jml/kre/DP/mis
Für dich zusammengefasst:
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage verworfen.
Die Klage kam vom ehemaligen CDU-Abgeordneten Heilmann.
Es gibt kein verfassungsrechtliches Tempolimit für Gesetze.
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