Bundesverfassungsgericht: Kein 'Tempolimit' für Gesetzgebung

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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KARLSRUHE/BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe./jml/kre/DP/mis

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