Ministerin Hubig kündigt weitere Reformen an
Die für das Mietrecht zuständige Bundesjustizministerin, Stefanie Hubig, betonte, die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre sei nur ein erster Schritt. Weitere Reformen in Bezug auf Indexmieten, Nebenkosten und die Vermietung von möbliertem Wohnraum würden von der Regierung vorbereitet. Die SPD-Politikerin betonte: "Wohnen in der Stadt darf kein Luxusgut sein."
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), sagte an die Adresse der Linken, sie teile ihre Analyse, "dass sich die Mieten-Krise zuspitzt". Die Vorschläge der Linksfraktion seien aber falsch. Denn mit mehr Regulierung werde kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen - im Gegenteil. Ihre eigene Fraktion setze dagegen unter anderem auf steuerliche Vergünstigungen.
Mietpreisbremse gilt nicht überall
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden - und auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden. Durch die geplante Verlängerung würde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zur Verfügung stehen.
Belastungen spüren Mieter aktuell nicht nur aufgrund steigender Mieten. Auch die Mietnebenkosten waren zuletzt deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem an höheren Heiz- und Warmwasserkosten. Auch die Preise für Müllabfuhr und andere Dienstleistungen zogen teils kräftig an./abc/DP/mis
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