BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, um den Bau von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Die am späten Abend verabschiedete Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass eine Klage nur noch dann eine aufschiebende Wirkung hat, wenn ein Gericht das ausdrücklich so entscheidet. Der bisherige Automatismus entfällt. Außerdem dürfen Umweltverbände künftig nur noch dann vor Gericht ziehen, wenn ein Bauprojekt in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" fällt./ax/DP/stw
Für dich zusammengefasst:
Der Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt.
Die Gesetzesänderung wurde am späten Abend verabschiedet.
Umweltverbände dürfen künftig nur bei spezifischen Projekten klagen.
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