- Bund und Länder fördern strukturschwache Regionen besser.
- Der Zugang zur Förderung wird vereinfacht.
- Für 2023 stehen 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung.
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Konkret soll der Zugang zur Förderung deutlich vereinfacht werden. Der bislang differenzierte und für einzelne Branchen erschwerte Förderzugang werde abgeschafft, so das Ministerium. Zudem würden die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze für kleinere und mittlere Unternehmen bis Ende 2028 deutlich vereinfacht.
In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang würden außerdem Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzvorgaben künftig doppelt angerechnet. Erstmals könnten auch Unternehmen gefördert werden, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen - aber ihre Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent bei mindestens gleichbleibender Beschäftigung oder gleichbleibender Gesamtbruttolohnsumme steigern. Geplant ist zudem mehr Handlungsspielraum für Kommunen, dabei geht es um die Förderung von Grunderwerb bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen.
"Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen", teilte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit.
Die Neuaufstellung gilt laut Ministerium seit dem 1. Januar 2026. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig. Für dieses Jahr stehen demnach insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung. Die Länder sind für die Auswahl der Projekte und zuständig./hoe/DP/jha
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