BERLIN (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat die Ausweitung von Entlastungen für energieintensive Unternehmen in Deutschland genehmigt. Das teilten das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesumweltministerium mit. Konkret geht es um die sogenannte Strompreiskompensation. Dabei werden Firmen indirekt von Kosten des CO2-Emissionshandels entlastet. Ziel ist es, eine Verlagerung von Produktion zu verhindern.
Für dich zusammengefasst:
Die EU-Kommission genehmigte Entlastungen für Firmen.
Weitere Branchen können von Strompreiskompensation profitieren.
Bis 2028 wird ein vergünstigter Industriestrompreis eingeführt.
Mit der Entscheidung aus Brüssel könnten rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden, hieß es von den Ministerien. Zugleich steige die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. "Damit können zusätzlich rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation profitieren."
Reiche: "Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze gesichert"
Eine Erweiterung mit einem solchen Umfang habe es bislang noch nicht gegeben, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). "Damit wird industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten, und es werden gute Arbeitsplätze gesichert." Zu den neuen Sektoren zählten unter anderem Unternehmen der organischen Chemie und der Glasindustrie. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sage, es werde Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen und industrielle Wertschöpfung gesichert.
Die Bundesregierung hatte außerdem für die Jahre 2026 bis 2028 einen neuen, staatlich subventionierten und vergünstigten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen eingeführt - für einen Teil des Verbrauchs und unter bestimmten Bedingungen. Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt. Der Industriestrompreis kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Strompreiskompensation kombiniert werden./hoe/DP/mis
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