LONDON (dpa-AFX) - Der neue britische Premierminister Andy Burnham will bis Weihnachten die Straßenobdachlosigkeit in England beenden. Die Regierung konkretisierte in der Nacht den ambitionierten Plan, für den umgerechnet rund 515 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. "Niemand sollte gezwungen sein, in einem Hauseingang oder vor einem Bahnhof zu übernachten", sagte Burnham. Er werde sich nicht damit abfinden.
Für dich zusammengefasst:
Der britische Premierminister will Obdachlosigkeit beenden.
Es sind 515 Millionen Euro für den Plan vorgesehen.
Im letzten Herbst waren rund 4.800 Menschen obdachlos.
Bis zum Winter sollen etliche neue Unterkünfte und Unterstützungsangebote geschaffen werden. Laut der Nachrichtenagentur PA waren im Herbst vor einem Jahr in England rund 4.800 Menschen pro Nacht betroffen. Fast die Hälfte davon schlief demnach in London und dem Südosten des Landes auf der Straße. Offen ist, für welchen Zeitraum die Kommunen einen Platz zum Schlafen anbieten sollen. Zum Vergleich: In Berlin wurden im Februar 2024 rund 6.000 wohnungslose Menschen ohne Unterkunft gezählt.
Burnham hatte sein Vorhaben bereits während seiner Antrittsrede vor gut einem Monat vorgestellt. Nun sprach er von einer "landesweiten Initiative, um bis Weihnachten alle Menschen von der Straße zu holen". Helfen sollen die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Für den kommenden Herbst kündigte der Premier zudem eine Konferenz zu dem Thema mit Führungspersönlichkeiten aus allen Bereichen der Gesellschaft an./mj/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.