Längst ist klar: Die einjährige Bitcoin-Haltefrist soll für neu angeschaffte Bestände fallen, ab 2028 ist zudem ein automatischer Steuerabzug vorgesehen. Doch bevor der Entwurf ins Bundeskabinett geht, konnten betroffene Verbände und Interessenvertretungen gegenüber dem BMF Stellung nehmen und auf mögliche praktische oder rechtliche Probleme der geplanten Regeln hinweisen. Das haben Bitkom, Bitcoin Bundesverband und Co. getan. Diese Regeln halten die Verbände für besonders problematisch.
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