Bitcoin kaufen per ChatGPT? Neue KI-Funktion macht es plötzlich extrem einfach

BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 206
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Mit der neuen MoonPay-Integration lassen sich XRP, Bitcoin und andere Kryptowährungen direkt in ChatGPT kaufen.

XRP, Bitcoin und andere Kryptowährungen lassen sich ab sofort direkt über ChatGPT kaufen. Möglich macht das eine neue Integration des Zahlungsdienstleisters MoonPay in dem App Store des KI-Chatbots. Nutzer können damit Krypto-Transaktionen ausführen, ohne die Anwendung zu verlassen.

Statt zwischen Börsen, Wallets und Zahlungsanbietern zu wechseln, genügt künftig eine einfache Texteingabe. Wer etwa “Kaufe 50 Euro in Bitcoin” eingibt, erhält von MoonPay innerhalb weniger Sekunden einen Bezahl-Link. BTC-ECHO hat die neue Funktion getestet.

Bitcoin kaufen über ChatGPT

Nach Angaben des Unternehmens soll der Kaufprozess deutlich vereinfacht werden. Bislang mussten sich Einsteiger oft mit Wallet-Adressen und Transaktionsgebühren beschäftigen, bevor sie ihre erste Kryptowährung erwerben konnten.

Durch die Einbindung in ChatGPT wird dieser Ablauf auf eine einzelne Konversation reduziert. Nutzer können Fragen stellen, Informationen zu einzelnen Assets abrufen und den Kauf direkt abschließen.

Die ChatGPT-Integration macht es vielleicht einfach, in Krypto zu investieren. Auf Coinbase erhalten Neukunden aber aktuell 30 Euro in BTC geschenkt.

Werte aus dem Artikel:
BTC/EUR 64.762,440 -0,66%
Bitcoin 75.620,010 -0,60%

Die Integration unterstützt laut MoonPay mehr als 100 Kryptowährungen auf 30 verschiedenen Blockchain-Netzwerken. Neben XRP gehören dazu unter anderem Bitcoin, Ethereum, Solana und der Stablecoin USDC.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend