- Das BfJ scheiterte mit einem Bußgeldverfahren gegen Telegram.
- Das Amtsgericht Bonn hob die Bußgeldbescheide auf.
- Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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Das BfJ hatte die Bußgelder im Oktober 2022 wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt. Das Gesetz regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz.
Entwickler ist nicht Betreiber der App
Das BfJ hatte Telegram vorgeworfen, kein ständig verfügbares Beschwerdemanagement bereitzustellen, damit sich Nutzer über rechtswidrige Inhalte im Netz beschweren können. Zudem habe Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt, an den deutsche Gerichte und Behörden rechtsverbindliche Schriftstücke senden können.
Das Amtsgericht Bonn hob die Bescheide nach Angaben des Sprechers auf, weil Telegram FZ-LLC mit Sitz in Dubai nicht nachgewiesen werden konnte, dass es tatsächlich den Messengerdienst im relevanten Zeitraum zwischen Februar 2021 und Juni 2022 betrieben habe. Zwar trete das Unternehmen in gängigen App-Stores als Entwickler der App auf, sei jedoch nach Feststellung des Gerichts nicht für deren Betrieb verantwortlich.
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig
Stattdessen werde der Dienst "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" durch die zur Unternehmensgruppe gehörende Telegram Messenger Inc. betrieben, die auch Nutzer authentifiziere und die technische Infrastruktur unterhalte. Darauf habe Telegram auch in seiner Datenschutzerklärung ausdrücklich hingewiesen.
Das Bundesamt habe daher den falschen Adressaten für die Bußgelder benannt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig./scd/DP/jha
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