dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 169

Bericht: Noch kein Verdrängen des Cannabis-Schwarzmarkts

BERLIN (dpa-AFX) - Eineinhalb Jahre nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland sind Effekte auf die Beschaffung am Schwarzmarkt nach einer ersten Auswertung noch begrenzt. Es zeichne sich ab, dass die jetzt erlaubten Anbauvereinigungen "für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisten", heißt es in einem in Berlin vorgestellten Bericht von Forschern der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf und des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Ein Cannabis-Gewächshaus. (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:

Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte teilweise Legalisierung lässt seit 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu. Die Überprüfung von Auswirkungen war schon im damaligen Gesetz festgelegt worden. Im Blick standen nun zunächst Folgen für den Kinder- und Jugendschutz sowie die jetzt zulässigen Besitzmengen.

Bericht sieht vorerst "keinen dringenden Handlungsbedarf"

Robuste Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzes könnten noch nicht abgeleitet werden, heißt es in dem Bericht. "Die vorliegenden Ergebnisse lassen bis jetzt keinen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die untersuchten Bereiche erkennen." Weitere Berichte sind vorgesehen./sam/DP/men


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend