Beamtenbesoldung: Entwurf sieht Milliarden-Mehrausgaben vor
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesinnenministerium hat einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge. Der Entwurf sieht eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.
Gleichzeitig soll der nun veröffentlichte Entwurf, über den der "Spiegel" zuerst berichtete, sicherstellen, dass der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt. "Hierfür sind in Zeiten einer angespannten Haushaltslage gezielte Maßnahmen zu treffen", heißt es in dem Vorschlag aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Notwendig sei eine Besoldungsstruktur, "die sich deutlich am Leistungsprinzip orientiert".
Tarifabschluss und Gerichtsurteil berücksichtigt
Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 6. April vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Für dieses Jahr wäre laut dem Entwurf, über den Kabinett und Bundestag noch entscheiden müssen, mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von rund 3,39 Milliarden Euro zu rechnen. Für das Jahr 2027 ist laut der Berechnung ein Mehraufwand von etwa 3,52 Milliarden Euro zu erwarten.
Ein Teil der Berliner Beamte erhielt zu wenig Geld
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen, verfassungswidrig waren. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand.
Wo soll das Geld herkommen?
Die durch die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts entstehenden Mehrausgaben müssten vorrangig in den Etats der einzelnen Ministerien berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf. Für die Übertragung des Tarifabschlusses vom April 2025 sei im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen./abc/DP/jha
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