Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 72

BaFin gibt grünes Licht: Sutor Bank erhält MiCA-Erlaubnis

Die Sutor Bank hat von der BaFin grünes Licht für Kryptohandelsaufträge unter MiCA erhalten. Damit kann das Institut sein Kryptoangebot künftig in der gesamten EU anbieten.
  • Die Sutor Bank darf ihr Kryptogeschäft künftig auch nach den neuen europäischen MiCA-Regeln betreiben. Für die Ausführung von Kundenaufträgen über Kryptowerte erhielt die Sutor Bank nun grünes Licht von der BaFin, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, die BTC-ECHO vorliegt.
  • Als CRR-Kreditinstitut benötige man dafür keine eigene MiCA-Lizenz, die Bank müsse die Tätigkeit lediglich bei der BaFin anzeigen. Mit der Freigabe kann diese Dienstleistung auch auf andere EU-Länder ausgedehnt werden.
  • Im Krypto-Markt ist die Sutor Bank seit Jahren als Bankpartner aktiv. Darüber hinaus stellt das Institut die nötige Infrastruktur für Konten, Zahlungsverkehr und Abwicklung bereit, die von regulierten Krypto- und Wertpapierunternehmen genutzt wird. Zu den angebundenen Anbietern gehört unter anderem der europäische Handelsanbieter Bitvavo.
  • Die MiCA-Freigabe betrifft einen Teil des bestehenden Banking-as-a-Service-Geschäfts der Sutor Bank. Neben Kryptodienstleistungen bietet die Plattform auch Lösungen für Zahlungsverkehr und Wertpapierinvestments an. Zusätzlich plant das Institut, im ersten Quartal 2026 mit der Verwahrung elektronischer Wertpapiere nach dem eWpG zu starten.
Empfohlenes Video
Bitcoin & Altcoins: Kippen die Märkte vor Weihnachten?

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend