BERLIN (dpa-AFX) - Vor der geplanten Einführung von steuerlichen Vorteilen bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern darüber beraten. "Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages eng mit den Sozialpartnern abstimmen", teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Berlin mit.
Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, es sei "völlig offen", ob der Steuerrabatt bei Überstunden überhaupt noch komme. Hintergrund ist, dass mit einem ursprünglich kursierten Gesetzentwurf die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen und von Prämien auf Teilzeitaufstockung gemeinsam mit der ebenfalls geplanten Aktivrente eingeführt werden sollte. Nun solle ein abgespeckter Entwurf nur mit Aktivrente in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung kommen.
Erst Aktivrente
Tatsächlich will das Finanzministerium in Kürze einen Gesetzentwurf für einen Aktivbonus für zusätzliche finanzielle Anreize für längeres Arbeiten vorlegen, wie die Sprecherin mitteilte. Rentnerinnen und Rentner sollen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können.
Doch auch hinter einer Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen sowie einer steuerlichen Begünstigung einer Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeit steht das Ressort von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach eigener Aussage weiter: "Mit diesen gezielten steuerlichen Anreizen sollen Arbeitspotenziale genutzt werden, die bisher wegen der steuerlichen Belastung der entsprechenden Arbeitgeberzahlungen nicht genutzt wurden."/bw/DP/men
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