WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump bekommt aus dem Parlament immer mehr Gegenwind für seinen Iran-Kurs zu spüren. Das Repräsentantenhaus verabschiedete erneut eine Resolution zum Konflikt und forderte den Republikaner auf, den Militäreinsatz zu beenden. Der Beschluss hat keine unmittelbare Konsequenz, zeigt aber, dass der politische Druck auf Trump steigt - zumal im November die Zwischenwahlen zum Kongress bevorstehen. Die Resolution wurde in der Parlamentskammer mit 214 Ja-Stimmen verabschiedet, 208 Abgeordnete stimmten dagegen.
Für dich zusammengefasst:
Das Repräsentantenhaus verabschiedete eine Resolution.
214 Abgeordnete stimmten für die Resolution, 208 dagegen.
Die USA und Israel starteten am 28. Februar Luftangriffe.
Bereits im Juni hatte sich das Repräsentantenhaus gegen den Krieg ausgesprochen. In der Resolution hieß es, für den Kampfeinsatz sei eine formelle Kriegserklärung durch den Kongress nötig. Auch im Senat hatte es bereits per Resolution Widerstand gegen den Iran-Krieg und Trumps Kriegsführung gegeben.
Zuletzt war der Krieg mit neuen Angriffen wieder eskaliert. Die USA und Israel hatten am 28. Februar ihre Luftangriffe auf den Iran gestartet. Mitte Juni vereinbarten die USA und der Iran ein Rahmenabkommen, das den Weg zur Beendigung des Krieges über vertiefte Verhandlungen ebnen sollte. Seit April galt zudem eine Waffenruhe, die Trump kürzlich aber nach zahlreichen Verstößen für beendet erklärte. Auch Teheran fühlt sich nicht mehr an die vorläufige Absichtserklärung gebunden./rin/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.