Im Mittelpunkt des Falls steht die Chinesin Zhimin Qian, die zwischen 2014 und 2017 ein gigantisches Schneeballsystem betrieben hatte. Über ihr Unternehmen Tianjin Lantian Gerui lockte sie Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 300 Prozent und brachte damit mehr als 128.000 Menschen um ihr Geld. Einen Teil der erbeuteten Gelder wandelte Qian in Bitcoin um und floh anschließend nach Großbritannien. Dort versuchte sie, das Vermögen unter anderem durch den Kauf millionenschwerer Immobilien zu waschen. Die britische Polizei beschlagnahmte dann im Zuge ihrer Ermittlungen 61.000 BTC und Qian wurde im November 2025 wegen Geldwäsche und des Umgangs mit illegal erworbenen Kryptowährungen zu elf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
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Seitdem streiten die Geschädigten und die britischen Behörden darüber, wem das beschlagnahmte Vermögen zusteht. Vor allem die enorme Wertsteigerung der Kryptowährung seit dem Beginn der Betrugsfälle macht den Fall für alle Beteiligten finanziell höchst bedeutend.
Nun entschied Richter Mark Turner, dass für die Eigentumsansprüche der Geschädigten chinesisches und nicht britisches Recht maßgeblich ist. Die Opfer hatten auf eine Anwendung des britischen Rechts gehofft, weil sie damit möglicherweise unmittelbare Eigentumsrechte an den Bitcoin hätten geltend machen können. Jetzt müssen sie nachweisen, dass ihnen entsprechende Rechte nach chinesischem Recht zustehen und diese auch die britischen Voraussetzungen für eine Rückgabe erfüllen.
Sollte ihnen das nicht gelingen, könnte Großbritannien einen erheblichen Teil des Vermögens behalten. Endgültig entschieden ist der Streit allerdings noch nicht. In einer weiteren Anhörung soll geklärt werden, welche Ansprüche die Opfer besitzen und ihre Anwälte wollen zudem gegen die getroffene Entscheidung vorgehen.
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