-0,35%
Für der Anteilsschein von Monster Beverage steht gegenwärtig ein Minus von 1,17 Prozent zu Buche. Das Wertpapier verbilligte sich um 95 Cent. Derzeit kostet das Wertpapier von Monster Beverage 80,52 US-Dollar. Die Monster Beverage-Aktie hat sich damit heute bislang schlechter entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500 (S&P 500). Dieser notiert bei 6.832 Punkten. Der S&P 500 liegt gegenwärtig damit um 0,52 Prozent im Plus. Den bisher niedrigsten Kurs verzeichnete die Aktie von Monster Beverage am 4. Mai 2001. Seinerzeit kostete die Aktie 0,034375 US-Dollar, also 80,49 US-Dollar weniger als zur Stunde.
Die Monster Beverage Corporation entwickelt, vermarktet, verkauft und vertreibt über ihre Tochtergesellschaften Energy-Drink-Getränke und-Konzentrate in den Vereinigten Staaten und international. Das Unternehmen ist in vier Segmenten tätig: Monster Energy Drinks, Strategische Marken, Alkoholmarken und Sonstiges. Es bietet kohlensäurehaltige, nicht-kohlensäurehaltige Energydrinks, trinkfertige Eistees, Limonaden, Saftcocktails, Säfte und Fruchtgetränke für den Einmalgebrauch, trinkfertige Milch- und Kaffeegetränke, Energydrinks, Sportgetränke und stilles Wasser für den Einmalgebrauch sowie Limonaden, die als natürlich gelten, Säfte mit Kohlensäure und aromatisierte Getränke mit Kohlensäure.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsenplätzen aus aller Welt. Die folgende Tabelle zeigt, für welche Aktien sich Nutzerinnen und Nutzer zuletzt auch interessiert haben.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.