Außerordentlicher Umwandlungszeitraum für die 2011 emittierte Wandelschuldverschreibung
iQ Power AG / Schlagwort(e): Sonstiges
18.06.2012 17:29
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Außerordentlicher Umwandlungszeitraum für die 2011 emittierte
Wandelschuldverschreibung
Zug/Schweiz, 18. Juni 2012 - Die iQ Power AG (ISIN:
CH0020609688, WKN:
A0DQVL, Symbol: IQPB) kündigt ein außerordentliches Umwandlungsangebot für
die 8%-Wandelschuldverschreibung 2016 mit der ISIN: DE000A1GXE20 an. Gemäß
Verwaltungsratsbeschluss vom 10. Mai 2012 haben Vorstand und Verwaltungsrat
der iQ Power AG beschlossen, den Inhabern der Wandelschuldverschreibung
eine außerordentliche Möglichkeit zur Umwandlung der
Wandelschuldverschreibung zu gewähren. Die Wandlungsfrist ist auf den
Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2012 und dem 28. Juni 2012 (jeweils
einschließlich) festgelegt. Der außerordentliche Wandlungspreis beläuft
sich während der Wandlungsfrist auf EUR 0,026/Aktie.
Die Wandelschuldverschreibungen können zum außerordentlichen Wandlungspreis
im Zuge des standardisierten Wandlungsprocedere gewandelt werden.
Das Formular zur Wandlung der 8%-Wandelschuldverschreibung 2016 steht unter
folgenden Links zum Download bereit:
www.transactionservices.citigroup.com/...ionservices/home/securities_svcs/agency/eur_notices.jsp oder
www.iqpower.com/index.php?pid=4,11Der Vorstand
Quelle:
www.dgap.de/news/adhoc/...lschuldverschreibung_1094_722327.htm