und habe i.Ü. auch keine norwegischen Aktien, aber habe das hier länger beobachtet.
Mein Senf will ich mal dazugeben:
Wenn in D´land ein Unternehmen aus dem steuerlichen Einlagekonto (das ist sozusagen eine Kapitalrückgewähr, "return on capital" wie es auf den Abrechnungen oft steht) ausschüttet, dann ist diese Kapitalrückgewähr tatsächlich brutto = netto (z.B. Freenet, Deutsche Post), in Höhe der Divi vermindern sich allerdings die Anschaffungskosten, so dass sich der Gewinn verlagert auf den Zeitpunkt, wo man verkauft.
Nun wäre diese deutsche Vorschrift europarechtswidrig, wenn dies nur für deutsche Unternehmen gelten würde. Daher hat man den § 27 Abs. 8 KStG geschaffen, wonach man diese steuerfreie Ausschüttung auch auf sämtliche EU-Unternehmen ausweitet.
www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html
Norwegen ist zwar nicht EU aber EWR. Der Wortlaut spricht zwar nur von EU, das ist ein redaktionelles Versehen und § 27 (8) KStG gilt auch für EWR, also auch für Norwegen.
www.fgs-blog.de/...blick-ueber-das-bmf-schreiben-v-21-4-2022/
Antragsteller ist grds. die Körperschaft. Da könnte man die also direkt mal fragen, ob die das für die deutschen Anleger machen. Ansonsten steht im FGS-Artikel ja auch drin, dass man das jetzt selbst machen kann.
So gesehen, dürften die nächsten Ausschüttungen, auch wenn Bulkers in Norwegen sitzt, steuerfrei sein.
Wie das vorher bei den Bermudas war, weiß ich nicht, das wisst ihr besser, aber es scheint zumindest keine Verschlechterung zu sein - solange es sich um eine Kapitalrückgewähr handelt.