Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Zapf Creation AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
11.06.2014 07:38
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Rödental, 11. Juni 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der Zapf Creation AG (nachfolgend die "Gesellschaft") vom 3. Juli 2013 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 19.295.853,00, eingeteilt in 19.295.853 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 12.863.902,00 auf EUR 6.431.951,00, eingeteilt in 6.431.951 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) um in Gesamthöhe von EUR 12.313.877,35 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR 550.024,65 um Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1 durchgeführt, indem jeweils drei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber lautenden Aktie zusammengelegt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln. ....[...]
www.finanznachrichten.de/...-zusammenlegung-von-aktien-016.htm