Laut Aussage im Covestro Thread will die IR am Montag informieren.
Naja, laut WpÜG muß "unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist" informiert werden.
www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__23.html
Hab gerade mal gegoogelt was "unverzüglich" genau bedeutet...
"Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird durch die Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen".
Ich wette die 50% Quote wurde (knapp) verfehlt. Und jetzt muß ADNOC erstmal Klinkenputzen gehen bei den Fondsgesellschaften. :)
Naja, laut WpÜG muß "unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist" informiert werden.
www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__23.html
Hab gerade mal gegoogelt was "unverzüglich" genau bedeutet...
"Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird durch die Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen".
Ich wette die 50% Quote wurde (knapp) verfehlt. Und jetzt muß ADNOC erstmal Klinkenputzen gehen bei den Fondsgesellschaften. :)
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