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von Erffa schönen sie die Zahlen ! ;) damit wir mehr Steuern zahlen ;)
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Meimsteph, 01.05.25 18:33
Meimsteph meint, die Bilanzen wären nicht gfefälscht, weil das unsinnig gewesen wäre, wegen der höheren Steuerlast. Aber wie war das tatsächlich?
Die Dubaier TPA-Geschäfte (Third Party Acquiring) von Wirecard waren in der Realität weitgehend fiktiv, was die Frage nach der Versteuerung komplex macht. Dennoch lässt sich basierend auf dem Kontext und den verfügbaren Informationen eine klare Antwort geben:
Theoretische Versteuerung in Dubai:
Hätten die TPA-Geschäfte tatsächlich stattgefunden, wären die Gewinne der Dubaier Partner (z. B. Al Alam Solutions) in Dubai zu versteuern gewesen, sofern diese dort ansässig waren.
Bis Juni 2023 gab es in den VAE keine Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne, sodass vor diesem Datum keine Steuern auf Gewinne aus TPA-Geschäften in Dubai angefallen wären. Seit Juni 2023 gilt eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED (ca. 95.000 €), aber die relevanten Wirecard-Geschäfte lagen zeitlich davor.
In der Praxis gab es jedoch keine nachweisbaren TPA-Geschäfte in Dubai, wie Untersuchungen (z. B. KPMG) zeigten. Daher fielen dort keine Steuern an, da keine realen Umsätze oder Gewinne existierten.
Versteuerung in Deutschland:
Die fiktiven Umsätze aus den angeblichen TPA-Geschäften in Dubai wurden in die Konzernbilanzen von Wirecard in Deutschland eingebucht. Als deutsches Unternehmen war Wirecard verpflichtet, die weltweit erzielten Gewinne in Deutschland zu versteuern (Weltbesteuerungsprinzip).
Die in den Bilanzen ausgewiesenen (fiktiven) Gewinne führten somit zu einer Steuerpflicht in Deutschland, wo die Körperschaftsteuer (ca. 15 %) und Gewerbesteuer (ca. 14–17 %, je nach Gemeinde) anfielen. Dies erklärt, warum Wirecard in Deutschland höhere Steuern zahlte, obwohl die Geschäfte angeblich in Dubai liefen.
Warum keine Steuern in Dubai:
Da die TPA-Geschäfte in Dubai nachweislich nicht stattfanden (keine Verträge, Transaktionen oder Saldenbestätigungen), gab es dort keine steuerpflichtigen Vorgänge.
Dubai diente lediglich als „Schaufenster“, um fiktive Umsätze zu generieren, die in Deutschland bilanziert und versteuert wurden, um den Anschein eines profitablen Unternehmens zu erwecken.
Fazit:
Die angeblichen TPA-Geschäfte in Dubai waren nicht in Dubai zu versteuern, da sie fiktiv waren und vor Ort keine realen Gewinne anfielen. Die in den Wirecard-Bilanzen ausgewiesenen (fiktiven) Umsätze und Gewinne wurden in Deutschland versteuert, wo Wirecard steuerlich ansässig war. Das Steuerargument, dass Bilanzfälschungen unsinnig seien, greift nicht, da die deutsche Steuerlast ein akzeptierter Nebeneffekt war, um andere Ziele (z. B. Täuschung von Investoren) zu erreichen.