Zum Thema Freis und auch Eichelmann haben wir hier im Forum schon sehr lange und auch ausführlich "spekuliert" :)
Ich fand den Zeitraum der Zatarra Berichte schon sehr merkwürdig !
Man war ja hier sehr beschäftigt.
Hatte sicher nicht wirklich "Zeit" sich mit den Shortis zu befassen ?
Hat eigentlich der U-Ausschuss die Anfragen der Bafin ausgewertet?
Warum hat Jaffe das "Geldsuchen" sabotiert?
9. „Verlauf der in der Chronologie genannten Marktmanipulationsuntersuchungen der
BaFin gegen Wirecard.“
1. Untersuchung wegen des Verdachts auf Marktmanipulation mittels einer Shortattacke
(Zatarra Report vom 24. Februar 2016):
Am 24. Februar 2016 veröffentlichte Zatarra Research einen Bericht über mögliche Vorfälle
von Korruption, Betrug, Geldwäsche bis hin zur Beteiligung an illegalem Glückspiel durch
Wirecard. Nach der Veröffentlichung fiel der Kurs der Wirecard Aktie um ca. 25 %.
Bei Zatarra Research handelte es sich um bis dahin weitgehend unbekannte Analysten. Der
Internetauftritt von Zatarra wurde wenige Tage vor Veröffentlichung des Berichts errichtet.
Eine Tätigkeit als Finanzanalyst nach § 34c WpHG a.F. hatte Zatarra bis dahin nicht bei der
BaFin angezeigt. Der gegenständliche Bericht war nur wenige Tage online verfügbar.
Die BaFin erhielt kurz nach der Veröffentlichung des Berichts und dem darauffolgenden
Kursrückgang der Wirecard Aktien zahlreiche Verdachtsmeldungen von anderen Behörden
und weiteren Hinweisgebern. Die Verdachtsmeldungen und Hinweise thematisierten
auffällige Positionseingänge vor der Veröffentlichung des Berichts durch verschiedene
Handelsteilnehmer. Ein anonymer Hinweis, den die BaFin am 11. März 2016 von einem
Marktteilnehmer weitergeleitet bekam, enthielt Informationen über Personen eines inneren
Zirkels von Zatarra. Diese Personen seien vor Veröffentlichung des negativen Berichts
Shortpositionen in Wirecard-Aktien eingegangen und hätten der Wirecard AG schaden
wollen; sie hätten Medien dazu benutzt, die bevorstehende Veröffentlichung von
Analyseberichten an verschiedene Marktteilnehmer weiter zu geben. Aus einem am 7.
Dezember 2016 übermittelten Hinweis ging hervor, dass auch die FT zu diesen benutzten
Medien gehören soll („Zatarra Leaks“). Am 25. Februar und 11. März 2016 erhielt die BaFin
auch gleichgerichtete Verdachtsmeldungen von zwei Handelsüberwachungsstellen an Börsen
(HüSt) mit Informationen zu auffälligen Positionen im zeitlichen Zusammenhang mit dem
Zatarra Bericht.
Stand: 29.07.2020
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Die BaFin eröffnete am 21. März 2016 eine Marktmanipulationsuntersuchung im
Zusammenhang mit dem Zatarra Bericht wegen des Verdachts einer sogenannten
Shortattacke. Im Rahmen der Untersuchung wertete die BaFin die Verdachtsmeldungen sowie
die Transaktionsdaten nach § 9 WpHG a.F. aus.
Am 26. April 2016 erhielt die BaFin von einer anderen ausländischen Behörde eine weitere
Verdachtsmeldung eines im europäischen Ausland ansässigen Analysehauses. Dieser Analyst
zweifelte die von Zatarra Research erhobenen Vorwürfe gegen die Wirecard AG an und
meldete daher den Verdacht auf Marktmanipulation mittels Verbreitung von falschen oder
irreführenden Angaben durch Zatarra.
Die BaFin erstattete am 12. Mai 2016 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen
des Verdachts der Marktmanipulation in Form einer Shortattacke. Auch nach Erstattung der
Anzeige gingen weitere Hinweise, u. a. ausländischer Behörden ein, die an die
Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.
2. Untersuchung wegen des Verdachts auf Marktmanipulation anlässlich der Artikel der FT
vom 30. Januar 2019, 1. Februar 2019 und 7. Februar 2019:
Am 30. Januar 2019, 1. Februar 2019 und 7. Februar 2019 veröffentlichte die Financial Times
Artikel bezüglich der Wirecard AG, die Buchführungsverstöße durch Scheingeschäfte
asiatischer Tochtergesellschaften, insbesondere in Singapur, thematisierten. Die BaFin leitete
am 4. Februar 2019 eine Marktmanipulationsuntersuchung ein und untersuchte mutmaßliche
Marktmanipulation sodann in alle Richtungen, d. h. mögliche Marktmanipulation durch die
Wirecard AG selbst als auch durch Dritte.
a. Mutmaßliche Marktmanipulation mittels einer Shortattacke (bzw. Insiderhandel)
Die BaFin prüfte, inwieweit Handelsteilnehmer von den in den Artikeln enthaltenen negativen
Stellungnahmen bzw. den damit einhergehenden Kursrückgängen der Wirecard Aktie
profitiert haben. Es wurden die Transaktionsmeldedaten nach Art. 26 MiFIR ausgewertet.
Außerdem wurden Informationen über Nettoleerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard
AG im Hinblick auf Auffälligkeiten gesichtet.
Am 15. Februar 2019 informierte die Staatsanwaltschaft München I die BaFin, dass die
Wirecard AG mit einer weiteren Shortattacke erpresst werde.
Am 25. Februar 2019 unterrichtete eine Handelsüberwachungsstelle die BaFin über
handelsseitige Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der FT Berichterstattung, insb. Short
Positionen von Handelsteilnehmern.
Stand: 29.07.2020
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Seit dem 26. Februar 2019 erhielt die BaFin zahlreiche Verdachtsmeldungen verschiedener
europäischer Aufsichtsbehörden mit Informationen zu auffälligen Handelsteilnehmern bzw.
Shortsellern.
Die Auswertung der Hinweise und Daten ergab auffällige Handelsteilnehmer bzw.
Shortseller.
Soweit zusätzliche Informationen betreffend die identifizierten auffälligen Handelsteilnehmer
erforderlich waren, wurden zwischen dem 7. Februar 2019 und 9. April 2019 Auskunfts- und
Vorlageersuchen bzw. Amtshilfeersuchen an die betreffenden Stellen gerichtet. Es wurden
verschiedene Aufsichtsbehörden um Übermittlung von Informationen zu im Ausland
ansässigen auffälligen Handelsteilnehmern ersucht, sowie zwei Auskunfts- und
Vorlageersuchen betreffend auffälliger Handelsteilnehmer an deutsche Kreditinstitute
versendet