Wenn man Sie liebt...man kann die Frau mit Guetertrennung im Vertrag heiraten...dann gehen Dich ihre Schulden nichts an :-)
Und um andere Fragne hier zu beantworten...ja man kann einen Insolvenzantrag zuruecknehmen:
Ein Gläubiger bzw. ein Schuldner, der einen Insolvenzantrag gestellt hat, kann diesen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bis zur rechtskräftigen Abweisung des Antrages wieder zurückgenommen werden.
Aber wenn das jetzt auch noch kommt, und die Meldung nur diente die Banken unter Druck zu setzen, dann hat auch der neue ceo echte probleme!