Gut analysiert:
"Es gibt 3 Treuhänder: TH1, TH2 und TH3. Dabei fällt der größte Anteils des Kapitals (>80%) auf TH1. E&Y hat sich vermutlich all die Jahre mit den reinen Saldenbestätigungen des TH1 zu Frieden gegeben. Es liegen jedoch keine Bankbestätigungen/Kontoauszüge für die Banken des TH1 vor. Dies hat KPMG bemängelt und damit E&Y indirekt gezwungen das in der Zukunft zu berücksichtigen. Siehe DGAP heute morgen: "Frühere erteilte Bestätigungen der Banken wurden vom Wirtschaftsprüfer nicht mehr anerkannt. "
Wenn die Gelder tatsächlich an den Treuhänder TH 1 überwiesen wurden, dann müssen Belege der bezahlenden WDI-Töchter vorhanden sein und dann kann der Geldfluss verfolgt werden, selbst wenn vom Treuhandkonto ein weiterer Transfer erfolgte.
Zu klären wäre vor allem, wer den TH 1 aktuell ersetzt hat.
Jedenfalls müsste doch der TH 1 bzw. seine Bankkonten letztlich greifbar sein.
Wie gesagt, mit 1.900 Millionen setzt man sich nicht so einfach spurlos ab.
Das ist alles aufklärbar . . . meines Erachtens sogar ganz kurzfristig, wenn der TH 1 die Bankbelege offenlegt. Das wäre eine Angelegenheit von wenigen Minuten oder höchstens Stunden.