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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender BASF SE-Kurs | 3,45 | 8,91 | 17,50 | |
| Fallender BASF SE-Kurs | 5,77 | 8,75 | 15,57 | |
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hier das schreiben an mich gerichtet Zitat:Für Schadenersatzansprüche ist es nicht erforderlich, dass Sie die Wertpapiere noch heute halten.
Wichtig:auch alle Transaktionen per heute-den 18.6. werde berücksichtigt!!
Am 18.05.2020 um 09:07 schrieb Wirecard - TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
wir möchten Sie gerne über die neuesten Entwicklungen im Fall Wirecard informieren. Sie haben sicherlich die Presseberichterstattung verfolgt. Nach mehrfacher Verschiebung wurde das Sonderprüfungsgutachten von KPMG veröffentlicht. Wir haben dieses Gutachten intensiv ausgewertet. Wir sind der Meinung, dass Wirecard gegenüber Anlegern und Investoren schadensersatzpflichtig ist, und zwar wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten.
Die Schadensperiode umfasst den 24. Februar 2016 bis 27. April 2020, stellt allerdings nur den Mindestzeitraum dar, in dem wir für Käufe hohe Erfolgschancen sehen. Wir sehen auch gute Erfolgschancen für Käufe schon ab dem 10. Juli 2012. Für Schadenersatzansprüche ist es nicht erforderlich, dass Sie die Wertpapiere noch heute halten.
Um allerdings in Ihrem konkreten Fall die Erfolgsaussichten sowie die Höhe Ihres möglichen Schadensersatzanspruchs zu ermitteln und kostenfrei Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, bedarf es einer Auswertung Ihrer Transaktionen.
Wir möchten Sie daher bitten, dass Sie uns die Abrechnungen zu Ihren Wertpapiertransaktionen (Aktien, Anleihen, Derivate) ab dem 10. Juli 2012 bis 27. April 2020 zusenden. Falls Sie zuvor bereits Wertpapiere erworben hatten, teilen Sie uns bitte auch den Depotbestand zum 9. Juli 2012 mit. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen werden wir Ihnen konkrete Handlungsoptionen und die daraus resultierenden Kosten und Kostenrisiken mitteilen. Bis dahin bleibt unser Service für Sie kostenfrei.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, bitten wir um Mitteilung der Versicherungsdaten. Wir werden dann für Sie eine Deckungsanfrage stellen. Dieser Service ist ebenfalls für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung eine Vollmacht benötigen. Diese finden Sie im Anhang dieser Email. Bitte senden Sie diese unterzeichnet im Original per Post an:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einhornstr. 21
72138 Kirchentellinsfurt
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| Steigender BASF SE-Kurs | 3,45 | 8,91 | 17,50 | |
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