Sonderverwahrung musst du bei deinem Broker beantragen dann werden die Kosten für das Depot höher. Wer hat von euch eine Sonderverwahrung beantragt ????
Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG)
§ 2 Sonderverwahrung
Der Verwahrer ist verpflichtet, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritter aufzubewahren, wenn es sich um Wertpapiere handelt, die nicht zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt. Etwaige Rechte und Pflichten des Verwahrers, für den Hinterleger Verfügungen oder Verwaltungshandlungen vorzunehmen, werden dadurch nicht berührt.
Sammelverwahrung
Art der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem Streifbanddepot hat der Kunde bei der Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt) kein Eigentumsrecht an den Papieren, die er eingeliefert hat, sondern sondern ein Miteigentumsrecht an dem gesamten Sammelbestand der Stücke gleicher Gattung. Während in einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die Sonderverwahrung. Sammeldepotfähig sind nur Papiere, die sich für den stückelosen Effektengiroverkehr eignen, z.B. Inhaberaktien oder festverzinsliche Werte ohne Einzelauslosungsrecht.
Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG)
§ 2 Sonderverwahrung
Der Verwahrer ist verpflichtet, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritter aufzubewahren, wenn es sich um Wertpapiere handelt, die nicht zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt. Etwaige Rechte und Pflichten des Verwahrers, für den Hinterleger Verfügungen oder Verwaltungshandlungen vorzunehmen, werden dadurch nicht berührt.
Sammelverwahrung
Art der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem Streifbanddepot hat der Kunde bei der Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt) kein Eigentumsrecht an den Papieren, die er eingeliefert hat, sondern sondern ein Miteigentumsrecht an dem gesamten Sammelbestand der Stücke gleicher Gattung. Während in einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die Sonderverwahrung. Sammeldepotfähig sind nur Papiere, die sich für den stückelosen Effektengiroverkehr eignen, z.B. Inhaberaktien oder festverzinsliche Werte ohne Einzelauslosungsrecht.
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