Lest das.....klarer Kauf.nist von heute.
Ich rechne mit einem shortsqueeze....auch wenn hier keiner mehr dran glaubt. Das ist sowas von offensichtliche LV Attacken, die irgendwann mal von der Realität eingeholt werden. Und die schaut mehr als rosig aus.
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Stellungnahme
3. Juni 2020
Wirecard AG zur aktuellen Situation des Unternehmens
Seite 1
Als eines von wenigen Unternehmen hat Wirecard seine Prognose für das Geschäftsjahr 2020 aufrechterhalten und bestätigt. Wir stellen einen starken zusätzlichen Anstieg der Onlinetransaktionen in Asien und Europa fest, der die negativen Auswirkungen des Coronavirus im Airline/Travel-Geschäft kompensiert. Zudem geht Wirecard davon aus, dass die offizielle Lockerung der Ausgangssperren und Reisebeschränkungen in Q3 und Q4, 2020 auch das Airline- und Reisegeschäft reaktivieren werden.
Wirecard wird bei der Vorstellung seines Jahresabschlusses 2019 am 18. Juni 2020 detailliert über seine Wachstumspläne sowie über organisatorische Maßnahmen berichten.
Mit der Anfang Mai beschlossenen Neuordnung der Vorstandszuständigkeiten und der Berufung eines erfahrenen Compliance-Vorstands wird sich das Unternehmen künftig unanfälliger für gegen das Unternehmen gerichtete Verdächtigungen machen. Dazu hat bereits eine Compliance-Initiative mit neun verschiedenen Workstreams begonnen.
Seit den wiederholt durch eine englische Wirtschaftszeitung erhobenen Anschuldigungen und parallel verlaufenden, intensiven Short-Seller-Aktivitäten sind den Aktionären der Wirecard AG erhebliche Vermögensschäden entstanden. Das Unternehmen musste sich wiederholt gegen den Vorwurf der angeblichen Bilanzmanipulation erwehren.
Dazu stellt die Wirecard AG fest (Seitenangaben bezogen auf den KPMG Bericht):
Die Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG in Singapur sind inzwischen dreifach geprüft worden. Hierzu liegen ein Gutachten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei und die uneingeschränkten Testate der Geschäftsjahre 2016-2018 des Konzernabschlussprüfers vor. KPMG stellt im Sonderuntersuchungsbericht fest, dass eine weitergehende Untersuchung der betrachteten Sachverhalte zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich ist (Seite 46). Für Wirecard sind die Verdächtigungen zu diesem Geschäftsbereich damit abschließend aufgeklärt.
Zu den Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG in Indien verweist die Wirecard AG darauf, dass die im Geschäftsjahr 2015 in Indien erworbenen Unternehmensteile weiterhin ohne Impairment in der Konzernbilanz geführt werden. Damit ist der Goodwill werthaltig. Wirecard sieht damit die Anschuldigungen, soweit diese Wirecard betrafen, auch in diesen Themenbereich als hinreichend aufgeklärt an.
Wirecard bietet den an seine Plattform angeschlossenen Händlern die Finanzdienstleistung „Merchant Cash Advance“ an. Die Vorwürfe, dass die Ausgestaltung des „Merchant Cash Advance"-Geschäfts der Wirecard Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien illegal wären, wurden widerlegt. Das Geschäftsmodell von Wirecard ist rechtlich zulässig. Dazu stellt KPMG fest: „Vor dem Hintergrund der erteilten Auskünfte zur Ausgestaltung des „Merchant Cash Advance“-Geschäfts der Wirecard-Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien ergaben sich nach dem Ergebnis unserer Untersuchung keine Hinweise auf die rechtliche Unzulässigkeit der diesbezüglichen Geschäftsaktivitäten.“ (Seite 39)
Als nicht abschließend geklärt wird im KPMG-Bericht das Drittpartner-Geschäft („Third Party Acquiring“, „TPA“) deklariert. Dabei geht es vor allem um den Nachweis von mit den Drittpartnern erzielten Umsätzen und korrespondierenden Sicherheitsleistungen auf Treuhandkonten. Wirecard verweist darauf, dass entsprechende Nachweise im Rahmen der Konzernabschlussprüfungen erbracht wurden. Damit ist es unrichtig anzunehmen, es lägen keinerlei Belege für diese Geschäfte vor.
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Auf Seite 15 führt KPMG aus: „Die Entwicklung der Sicherheitsleistungen zugunsten der jeweiligen TPA- Partner auf den Escrow Accounts korrespondiert relativ stark mit der Entwicklung der im Untersuchungszeitraum über die TPA-Partner generierten Umsatzerlöse.“
Wirecard hatte ersucht, den Prüfauftrag auf den Dezember 2019 auszudehnen, da das Unternehmen in 2019 über eigene Daten aus dem Drittpartnergeschäft verfügt. Insbesondere die Kontenstände der Treuhandkonten sind mit dem weiteren Umsatzwachstum der Wirecard AG weiter angewachsen und lassen den Rückschluss zu, dass frühere, niedrigere Kontenstände zu früheren, niedrigeren Umsatzangaben passen. Die Treuhandgelder, die inzwischen auf deutlich über eine Milliarde Euro angewachsen sind, befinden sich auf Konten bei Banken, die Investmentgrade-Ratings aufweisen.
Dazu stellt KPMG fest: Darüber hinaus hat KPMG Bankbestätigungen der Bank 2 und der Bank 3 zum Stichtag 31. Dezember 2019 gegenüber dem Abschlussprüfer von Wirecard mit Datum vom 16. März 2020 bzw. vom 17. März 2020 erhalten, die Gesellschaften von Wirecard als wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ausweisen. Entsprechende unmittelbare Bankbestätigungen gegenüber KPMG, die vor dem Hintergrund der forensischen Aspekte der Untersuchung durch die jeweils neutralen für entsprechende Anfragen zuständigen Stellen der jeweiligen Banken erfolgen sollen, konnten vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht zeitgerecht bereitgestellt werden. Insoweit konnte KPMG bisher die Verlässlichkeit der Bankbestätigungen nicht abschließend beurteilen. (Seite 23)
KPMG weiter: „Im Rahmen unseres Besuches der Banken vor Ort wurde uns am 4. März 2020 von einer Mitarbeiterin der Bankfiliale der Bank 2 mündlich mitgeteilt, dass die entsprechenden Kontoguthaben für Rechnung von Wirecard gehalten werden.“ (Seite 24)
„Nunmehr vorgelegte Scans der an den Abschlussprüfer gerichteten Bankbestätigungen der Bank 2 und der Bank 3 mit Datum vom 16. März 2020 bzw. vom 17. März 2020, die KPMG vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt wurden, weisen Gesellschaften von Wirecard als wirtschaftlich Berechtigte der Gelder aus.“ (Seite 24)
„Nach dem aktuellen Zwischenstand der Datenanalysen hat KPMG in diesem Teilbereich bisher keine Anhaltspunkte, dass die in den Abrechnungen für den Monat Dezember 2019 ausgewiesenen Transaktionsvolumina in wesentlichen Belangen von den durch KPMG auf Basis des KPMG zur Verfügung gestellten Datenbestandes ermittelten Transaktionsvolumina abweichen. KPMG weist darauf hin, dass eine inhaltliche Untersuchung der Vertragskonformität und Richtigkeit dieser Abrechnungen bisher noch nicht durchgeführt wurde.“ (Seite 13)
„Darüber hinaus sind KPMG nach dem aktuellen Zwischenstand der Datenanalysen bisher keine Sachverhalte bekannt geworden, die Anlass zu wesentlichen Zweifeln an der Authentizität, der für Dezember 2019 bereitgestellten Daten geben. KPMG weist darauf hin, dass weder die KPMG-Datenanalysen (u. a. auch die Untersuchung des Datenextraktionsprozesses) noch die weiteren Untersuchungshandlungen durch KPMG für den Monat Dezember 2019 abgeschlossen sind und dass sich die dargestellten Ergebnisse mit dem weiteren Fortgang der Untersuchung ändern können. Ferner weist KPMG darauf hin, dass KPMG aufgrund des begrenzten Betrachtungszeitraums „Dezember 2019“ für Zwecke unserer forensischen Untersuchung keine Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit der Umsatzerlöse des gesamten Jahres 2019 ziehen wird.“ (Seite 13)