Vielleicht reagierte ich auf die Suggestivfrage von Zeitungsleser etwas über ("Das hat doch System"). Dann bitte ich dich um Entschuldigung dafür, Zeitungsleser.
Aber Bilder der untergehenden Titanic + "End-Game" (Perrings Twitter Account) und Neu-Accounts wie E. B. überschreiten meine Toleranzgrenze.
Rassismus darf niemals toleriert werden. Auch nicht zur Provokation. Denn einige ziehen daraus für sich die Legitimation zum Handeln. Und wozu das führt, sehen wir in den USA.
Mag sein, dass es einigen wenigen vollkommen egal ist, ob sie in Schokolade oder Waffen investieren. Den meisten Investoren ist das jedoch nicht gleich! Für uns ist die Würde des Menschen eines der höchsten Güter, welches geschützt und verteidigt gehört. Der Zweck heiligt hier niemals die Mittel.
Nehmt euch mal Zeit und schaut euch Wirecard unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit an.
Mit Unternehmen wie Wirecard wird es möglich, dass viele Millionen Menschen in den ärmsten Ländern erstmals ein Konto haben werden. Für uns eine Selbstverständlichkeit. Schon allein deshalb ist die Negativpresse in Bezug auf Wirecard unter dem Deckmantel der Aufklärung und Rechtschaffenheit so niederträchtig.
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Womit ich dir, Zeitungsleser, dennoch eine Antwort geben möchte und vom höchsten Grundrecht hinüber leite, zum Schutz der Privatsphäre und damit zu den Publizitätspflichten von Kapitalgesellschaften.
Grundsätzlich gilt auch im Rahmen von Gesellschaftsbeteiligungen der Schutz der Privatsphäre, welcher Informationen über das Vermögen einer Person umfasst. Dieser Schutz kann per Gesetz aufgehoben werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an der Offenlegung besteht.
Die MB Beteiligungsgesellschaft mbH unterliegt den Regelungen des HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Jedoch zählt die Gesellschaft auf Grund ihrer "Größe" nicht zu den Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen. Es fehlt an Umsatz und Mitarbeitern und damit auch an einem berechtigten öffentlichen Interesse. Denkbar, dass Herr Braun über die Gesellschaft noch weiteres persönliches Vermögen verwaltet (z. B. Immobilien).
Ein öffentliches Interesse ist aber gegeben, wenn es sich um Insidergeschäfte, hier Managers' Transactions handelt. Und genau diese wurden entsprechend der dafür vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben (Art. 19 MAR) offengelegt.
Somit wissen wir alles, was wir wissen müssen.