Ich rechne fest damit, dass WDI sein Testat uneingeschränkt erhält.
Die LV spekulieren damit, dass dieses nicht oder eingeschränkt ausgestellt wird.
Bei eingeschränkt, muß WDI wohl wieder nachsitzen. Also Unterlagen nachreichen. Kurs geht dann wohl bergab.
Bei uneingeschränkt ist es klar positiv. Stark rauf.
Aber:
Was, wenn es kein Testat geben sollte?
WDI wird dagegen natürlich Einspruch einlegen.
Wird WDI dann nochmals eine anderen Prüfstelle anheuern?
Sollte sich danach herausstellen, dass das Testat doch erteilt werden mußte,
kann WDI dann Schadensersatz an E+Y stellen?
Dieses Thema ist ja entscheidend.
Uneingechränkt ist klar. Eingeschränkt ist zu lösen.
Aber bei keinem Testat?
Danke