Dieser Artikel wurde im übrigen gemeldet und gesperrt, ist aber inzwischen wieder freigeschaltet:
Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen
Ein Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen (sog. Disclaimer of opinion) wird erteilt, wenn der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben. Beispiele für Prüfungshemmnisse sind die Verweigerung von Vorlage und Auskunftspflichten, die Nichtteilnahme des Abschlussprüfers an der Inventur und die Zerstörung von Unterlagen durch höhere Gewalt. Dabei muss der Abschlussprüfer alle angemessenen, d. h. rechtlich zulässigen und wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts ausgeschöpft haben. Darüber hinaus muss das Prüfungshemmnis so wesentlich sein, dass eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks nicht mehr in Frage kommt. Im Gegensatz zum Versagungsvermerk aufgrund von Einwendungen beinhaltet der Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen JEDOCH KEIN NEGATIVES PRÜFUNGSURTEIL.
Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen
Ein Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen (sog. Disclaimer of opinion) wird erteilt, wenn der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben. Beispiele für Prüfungshemmnisse sind die Verweigerung von Vorlage und Auskunftspflichten, die Nichtteilnahme des Abschlussprüfers an der Inventur und die Zerstörung von Unterlagen durch höhere Gewalt. Dabei muss der Abschlussprüfer alle angemessenen, d. h. rechtlich zulässigen und wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts ausgeschöpft haben. Darüber hinaus muss das Prüfungshemmnis so wesentlich sein, dass eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks nicht mehr in Frage kommt. Im Gegensatz zum Versagungsvermerk aufgrund von Einwendungen beinhaltet der Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen JEDOCH KEIN NEGATIVES PRÜFUNGSURTEIL.