Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor
DGAP-Ad-hoc: Wirecard AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor
28.04.2020 / 07:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Der Wirecard AG wurde heute, am 28. April 2020 in den frühen Morgenstunden
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG der Bericht über die
Sonderuntersuchung übergeben. Er wird schnellstmöglich unter
www.wirecard.com/de/transparenz veröffentlicht.
Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der
Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen - den
Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance
(MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und
Singapur - haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für
die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu
Korrekturbedarf geführt hätten.
Im Rahmen der durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis
2018 waren die vorliegenden Belege und Prüfungshandlungen für den Nachweis
der Umsatzerlöse im Dritt-Partnergeschäft (TPA) ausreichend. Nach den
gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten
allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen
Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese
Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden. Da
Wirecard inzwischen die erforderlichen Daten selbst vorhält, konnten KPMG
für den Zeitraum Dezember 2019 über 200 Mio. Datensätze für eine forensische
Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ergaben sich keine
Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den
Kontensalden.
KPMG stellte Dokumentations- und Organisationsschwächen im
Untersuchungszeitraum fest, die von Wirecard bereits identifiziert worden
waren. Diese werden seit 2019 durch den Aufbau der Global Compliance
Organisation und mit Unterstützung externer Berater behoben.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz
finden nicht am 30. April 2020 statt. Wirecard stimmt schnellstmöglich mit
dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung
der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG Berichts abgeschlossen
werden können.
DGAP-Ad-hoc: Wirecard AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor
28.04.2020 / 07:52 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Der Wirecard AG wurde heute, am 28. April 2020 in den frühen Morgenstunden
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG der Bericht über die
Sonderuntersuchung übergeben. Er wird schnellstmöglich unter
www.wirecard.com/de/transparenz veröffentlicht.
Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der
Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen - den
Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance
(MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und
Singapur - haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für
die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu
Korrekturbedarf geführt hätten.
Im Rahmen der durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis
2018 waren die vorliegenden Belege und Prüfungshandlungen für den Nachweis
der Umsatzerlöse im Dritt-Partnergeschäft (TPA) ausreichend. Nach den
gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten
allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen
Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese
Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden. Da
Wirecard inzwischen die erforderlichen Daten selbst vorhält, konnten KPMG
für den Zeitraum Dezember 2019 über 200 Mio. Datensätze für eine forensische
Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ergaben sich keine
Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den
Kontensalden.
KPMG stellte Dokumentations- und Organisationsschwächen im
Untersuchungszeitraum fest, die von Wirecard bereits identifiziert worden
waren. Diese werden seit 2019 durch den Aufbau der Global Compliance
Organisation und mit Unterstützung externer Berater behoben.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz
finden nicht am 30. April 2020 statt. Wirecard stimmt schnellstmöglich mit
dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung
der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG Berichts abgeschlossen
werden können.