@Matze: Einfach mal bei der Bafin nachlesen....
Da findet man eigentlich immer alles.
Wie cutcher oben schon schreibt, es sind alle Derivate etc . mit einzubeziehen
www.bafin.de/SharedDocs/...d372?nn=2982840#doc3306446bodyText3
Berechnung einer Netto-Leerverkaufsposition
17. Welche Finanzinstrumente sind in die Berechnung der Netto-Leerverkaufsposition in Aktien einzubeziehen?
Erfasst sind Leerverkaufspositionen in der Aktie selbst sowie in allen Finanzinstrumenten, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung der jeweiligen Aktie abhängig ist. Damit sind gemäß Anhang I, Teil 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 918/2012 u.a. Optionen, Futures, Index related instruments, Contracts for Difference (CFDs), Exchange-Traded-Funds (ETFs), Swaps, Zertifikate auf Aktien und Global Depositary Receipts (GDR) in die Berechnung der Netto-Leerverkaufsposition in Aktien einzubeziehen. Derivative Finanzinstrumente sind unabhängig davon einzubeziehen, ob diese Instrumente im In- oder Ausland an einem regulierten Markt, einem Multilateralen Handelssystem (MTF) oder im außerbörslichen Handel (Over-the-counter, OTC) gehandelt werden. Hierbei ist es auch unerheblich, ob das jeweilige Geschäft auf eine physische Lieferung oder einen Barausgleich abzielt. Gegebenenfalls bestehende Wertpapierleihen und Rückkaufvereinbarungen (Repo) sind nicht einzurechnen.