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Wirecard 2014 - 2025


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Wirecard AG 0,0222 € +27,59% Perf. seit Threadbeginn:   -99,93%
 
Henry1234:

soweit ich weiß, sind die Kreditgeber

 
16.02.20 00:18
Coba,
LBBW
Ing Deutschland

range weiß ich jetzt nicht :-)
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difigiano:

na

 
16.02.20 00:21
die fahren aber einen heissen reifen.
Antworten
Henry1234:

meinst?

 
16.02.20 00:21
Antworten
difigiano:

ich glaub

 
16.02.20 00:31
... das kann nicht stimmen. zumindest nicht abgestellt  lediglich auf aktien. bei spätestens 60% dürfte ende sein.

gute nacht. ich träum heute ma von der 1 % wahrscheinlichkeit das die FT wtc freistellt und jetzt kriminelle informaten vor‘s loch schiebt.....

mei, das wär ein spass....

brauch ja alternativen nachdem sich newbiest nicht zu herzen nimmt, dass sie bei mir sicher nicht den kürzeren ziehen würde...:)  
Antworten
Henry1234:

na dann ist ja noch Luft nach oben

 
16.02.20 00:37
gegeben, bei dir und Seelchen auch :-)

Schlaf schön!
Antworten
soza:

„Sei gierig, wenn andere ängstlich sind“

5
16.02.20 00:45
Man darf sich nicht von Stimmungen am Markt treiben lassen, sondern im Gegenteil muss dann zugreifen, wenn der Aktienkurs von guten Unternehmen durch Leerverkäufe stark gedrückt worden ist.
Gruss @all und danke für die informativen,gut analysierte und recherchierte Beiträge.
Habe mich heute erst angemeldet,seit längerem stiller Mitleser,seit kurzem in Wirecard investiert und zu 100% überzeugt vom Unternehmen Wirecard beste  
Antworten
Henry1234:

willkommen!

 
16.02.20 00:51
Antworten
soza:

@Henry1234 Bewertung sollte ein Dankeschön sein

 
16.02.20 00:58
Antworten
Henry1234:

hab es auch so verstanden!

 
16.02.20 01:04
Danke und viel Erfolg!

gute Entscheidung von dir!

Gruß
Henry
Antworten
Henry1234:

lese ich jetzt erst, der gute alte Matt

 
16.02.20 01:31
twitter.com/Lordshipstrade


na was der wohl für Probleme hatte?
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Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#94161

Aktien_Neuling:

KPMG

2
16.02.20 06:40
#K-eine # P-einliche
#M-anipulation #G-egeben

#K-Kontert #P-Promt
#M-Mit #G-Gelassenheit

#K-Kein #P-Pessimist
#M-Mag #G-Gegenwehr

Der neue Vorstand + Red Bull Flügelmann haben mit Sicherheit eine geniale Strategie.

Es geht auf 120 runter?
Lächerliche 20 Euro.
(aussitzen, o. nachkaufen)

Es geht auf 160?
Nur? Schade.
Entweder aussteigen und hier bitte nicht weiter schreiben  oder Geduld bewahren und auf 180..200.. usw.
freuen.
Eigentlich einfach, oder?
Antworten
nässdägg:

Terminverschiebungen

5
16.02.20 07:48
sind sowohl bei Zivil-als auch Strafverfahren aus verschiedenen Gründen sehr häufig und ganz normal.
Dass so ein alltäglicher Vorgang von der Presse aufgeblasen wird, liegt vor allem an der Unwissenheit
der sogenannten Journalisten. Es kann allerdings auch noch Bösartigkeit dazu kommen.
Also das Geschreibsel nicht so ernst nehmen.
Journalisten sollen ja Dilettanten auf allen Feldern sein.
Antworten
Towly:

Klage

19
16.02.20 08:22
Aus dem Welt-Artikel:

"Wirecard lässt Prozess gegen FT platzen" -Welt
Dies wäre nur der Fall bei einer Klagerücknahme, liegt nicht vor.

"Klage ausgesetzt" -Welt
Der Begriff "Klageaussetzung" ist mir nicht bekannt. In Betracht käme ein "Ruhen des Verfahrens", § 251 ZPO. Das müssten aber beide Parteien beantragt haben, beispielsweise auf Grund von Vergleichsverhandlungen.

"Rückzieher" -Welt
Der Begriff ist mir nicht bekannt, siehe oben.

"Den Termin für die mündliche Verhandlung hat die Vorsitzende Richterin auf Antrag der Klageseite abgesetzt" -Gerichtssprecher
Terminsänderung, § 227 ZPO: Ist möglich aus erheblichem Grund. Erheblicher Grund ist in der Praxis oftmals eine Vergleichsverhandlung. Hierzu passt aber nicht "auf Antrag der Klageseite". Das heißt, WDI hat hier einen erheblichen Grund erfolgreich dargelegt.
Spekulation: Vergleichsverhandlung und fehlerhafte Aussage der Gerichtssprecherin oder KPMG-Bericht.

Dazu noch folgende Gedanken:

1. Wir wissen nicht, ob es sich um einen frühen ersten Termin, § 275 ZPO handelt oder ob ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wurde, § 276 ZPO. Ist auch eigentlich unerheblich.

2. So oder so, in der ersten mündlichen Verhandlung wird in der Regel der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, § 278 ZPO.
Spekulation: Es könnte zur Zeit Vergleichsverhandlungen zwischen FT und WDI geben.

3. Eine Klageänderung ist unter verschiedenen Gesichtspunkten möglich, diese ist aber grundsätzlich unabhängig davon, ob diese vor oder nach der ersten mündlichen Verhandlung vorgebracht wird §§ 263,264 ZPO. Sie muss allerdings spätestens vor Ende der letzten mündlichen Verhandlung vorgebracht werden.

Spekulation: Es würde nicht nur einen mündlichen Termin geben, daher ist eine Klageänderung auf Grund des KPMG-Berichts vermutlich nicht der Grund.

4. Angriffs- und Verteidigungsmittel müssen rechtzeitig vorgebracht werden, § 282 ZPO. Maßgeblich dafür ist eine hierfür durch das Gericht gesetzte Frist. Verspätet vorgetragene Mittel können zurückgewiesen werden, müssen aber nicht. Sie können zugelassen werden, wenn diese den Prozess nicht verzögern würden oder die Verspätung genügend entschuldigt wurde, § 296 I ZPO.
Spekulation: Die Frist wird schon einige Wochen vor dem geplanten ersten Termin festgesetzt worden sein. WDI könnte natürlich hier beantragt haben, auf den KPMG-Bericht zu warten, um diesen dann vorzubringen.

Ergebnis:
Wir haben keine Ahnung.  Wie hier schon diskutiert könnten Vergleichsverhandlungen, aber auch der KPMG-Bericht oder etwas ganz anderes Grund für die Verschiebung sein. Ich wollte das ganze nur nochmal ein wenig juristischer gestalten. Was wir wissen ist, dass der Welt-Artikel eine Reihe an irreführenden Bezeichnungen platziert, insbesondere in der Überschrift.
Antworten
Aktiensammle.:

Bam88,

2
16.02.20 08:30
sehr gut analysiert. Zugleich treten irgendwie immer die gleichen, seltsamen Typen im Forum auf.
Ob es wieder ein Indikator für fallende Kurse sein wird? Ich meine ja.
Es spielt Ihnen einfach in die Karten.... Etwas Geld hab ich noch
Antworten
powerplay00:

Aufruf an alle

27
16.02.20 08:33
So langsam reißt bei mir nach den letzten Presseberichten die Hutschnur. Auf den Wiwo-Artikel habe ich mit einer Beschwerde beim Chefredakteur sowie dem Presserat agiert. Die meinungsprägenden, negativen Kommentierungen z.B. im Spiegel („umstrittener Zahlungsdienstleister) oder in der Welt („lässt den Prozess platzen“) reißen nicht ab.
Dem sollten wir ein Ende bereiten!!!
Im Strafrecht haben wir einen Opferschutz. Im Pressekodex gibt es einen Persönlichkeitsschutz, eine Sorgfaltspflicht sowie Grenzen der Recherchen. Generell schützen sie ein Unternehmen nicht vor wiederholten Diskriminierungen, Fake News oder irgendwelchen negativen Berichterstattungen, die nicht auf Tatsachen beruhen. Bei WDI gibt es ein schwebendes Verfahren. Während eines schwebenden Verfahrens sollte das Prinzip der Fairness nicht nur von den Prozessparteien sondern auch von Dritten gelten. Im Pressekodex wird ausdrücklich die Unschuldsvermutung dargelegt.
Scheinbar gilt dies in Deutschland nicht. Ich bin auf die Reaktion des Presserats auf meine Beschwerde hin gespannt. Sollte es zu keinen Konsequenzen führen, stellt sich die Frage, inwieweit eine effektive Kontrollfunktion des Presserats vorliegt.
Kurzer Exkurs: Auf die Politik der Bundesregierung, insbesondere der Flüchtlingspolitik, entstand als Protestbewegung Pegida. Die Stärkung der AFD war dann die politische Legimitation dieser Protestbewegung. Die Presse wurde als Handlanger der Bundesregierung angesehen und es kam der Begriff der „Lügenpresse“ hervor. Auf jeden Fall hat diese Massenbewegung gezeigt, dass jeder Einzelne etwas tun kann.

Auch wir als Kleinaktionäre haben eine Macht. Wir wissen zwar nicht, wie die Vorgänge um WDI ausgehen, wir sollten aber unsere Macht dahingehend ausüben, dass eine Neutralitätspflicht der Presse in einem schwebenden Verfahren herrschen sollte. Noch ist die Schuld von WDI nicht bewiesen. Im Aktiengesetzt gibt es eine Adhoc-Pflicht für Unternehmen, wenn es kursrelevante Informationen gibt. Im Pressegesetz gibt es keine Sorgfaltspflicht der Presse hinsichtlich kursrelevanter Berichtserstattung.  
Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen auf unbewiesene Tatsachen hin, insbesondere in einem längeren Zeitraum mit den gleichen Vorwürfen diffamiert wird. Hier sollte der Opferschutz vom Persönlichkeitsschutz auf Unternehmensschutz ausgeweitet werden. Falsche Behauptungen können zu Kursstürzen und damit Kursverlusten bei kleinen Aktionären führen. Die Gefahr eines „unfriendly Takeovers“ besteht.
Neben der Adhoc-Pflicht für Unternehmen fordere ich die verschärfte Sorgfaltspflicht bei der Presse. Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht muss strafrechtliche Konsequenzen haben. Mir ist der Pressekodex des Presserats zu weich und die Kontrollfunktion zu lasch.
Unsere Aufgabe: Geht auf die Parteien zu. Fordert die Verschärfung ein. Ansonsten werden wir eine Petition einreichen.
In diesem Forum sollte es statt belangloser Kursmitteilungen vielmehr Mitteilungen geben, was man bei seinen politischen Bemühungen an die Vertreter von Bundes- und Landestag erreicht hat.
Hier liegt unsere Macht. Wir müssen sie nur nutzen, damit endlich eine effektivere Pressekontrolle eintritt.
Antworten
Walkon:

@towly vielen Dank für die substanzhaltige

 
16.02.20 08:33
Beurteilung des Sachverhalts!

In wieweit könnten denn diese fehlerhaften begriffsverwendungen seitens der Welt juristisch verfolgt werden? Durch die massive und auffällig häufige Fehlverwendung von Fachbegriffen könnte man ja selbst einem Laien absicht unterstellen werden, zumindest grobe Fahrlässigkeit da doch eine gewisse kenntnis von Journalisten erwartet werden kann.

Und da wundern die Journalisten sich noch wenn ihre Zunft so verachtet wird...
Antworten
derbestezock.:

Ja das

 
16.02.20 08:40
könnte der Grund sein das der KPMG Bericht schon vorliegt und das Wirecard hier dem Gericht Beweise vorlegen kann das alles rechtlich  in Ordnung ist und die Vorwürfe der FT nicht stimmen.
Dann werden wir in Kürze eine Rakete starten sehen und die LV werden sich die Finger aber so was von verbrennen, dass jeder das riechen kann. Das Szenario würde mir sehr gut gefallen.
Antworten
nässdägg:

Presse

2
16.02.20 08:49
Fundierte, fachlich korrekte und informative Presseberichte sind äußerst selten.
Also nochmals, Vorsicht, selbst denken und sich bei Fachleuten informieren.
Antworten
Grüffelo I:

Ich gehe davon....

3
16.02.20 08:52
aus, das es sich lediglich um eine Terminverschiebung handelt, dies ist nicht unüblich bei derartigen Verfahren und verschafft den Anwälten mehr Luft den Vortrag besser auszuarbeiten und abzustimmen, ggfs. die Entwicklung mitzunehmen / abzuwarten und die GEgenseite unter Druck zu setzen, zudem werden sie vielleicht schon den ersten Vortrag der Gegenseite kennen - würde das nicht überbewerten, ist Standard und Teil der Taktik vor Gericht.

Man muss lediglich aufpassen, das man den Vorsitzenden des Verfahrens nicht verärgert, das kann schnell nach hinten losgehen.
Antworten
Cyberkunde:

Kurzgedanke zur Klage

3
16.02.20 08:54
Ich kann mich daran erinnern, dass Wirecard seit einigen Monaten eine professionelle PR/IR-Beratung in Anspruch nimmt, um kommunikativ besser entgegnen zu können. Ich könnte mir vorstellen, dass die Klage-Sache damit zusammenhängt. Warum lange prozessieren? Dauert ewig, kaum Ertrag und nur negative Presse... Gute Enscheidung.
Antworten
DerFuchs123:

KPMG -Bericht

3
16.02.20 09:04
Gemäß dem, was ich hier bisher dazu gelesen habe, ist der überwiegende Tenor, dass dieser Bericht positiv für Wirecard ausfallen wird.
Dieser Umstand ist dann doch das entscheidende Kriterium und die Presse letztlich nebensächlich ( was sie nicht ihrer Pflicht zu einer objektiven Berichterstattung entgeht).
Wenn der positive KPMG- Bericht morgen oder in einer Woche oder Ende März veröffentlicht wird, dann kann der Kurs nur unweigerlich steil ansteigen.
Antworten
perannum:

Wort zum Sonntag

15
16.02.20 09:20
Insgesamt sind noch immer 26,21% leerverkauft, was einer Anzahl von 30100000 Aktien entspricht.
Dadurch sitzen die Hedgefonds aktuell auf gewaltigen Verlustberg, der laut Ihor in einem 9 bis 10 stelligen Bereich liegt.
Ich freue mich auf die kommenden Wochen.
So und jetzt geht zu euren Familien, Freunden oder genießt einfach das schöne Wetter, statt euch hier Gedanken zu machen am laufenden Band.
Euer perannum
(Verkleinert auf 50%) vergrößern
Wirecard 2014 - 2025 1160279
Antworten
perannum:

Nachtrag zweite Grafik

 
16.02.20 09:20
(Verkleinert auf 50%) vergrößern
Wirecard 2014 - 2025 1160280
Antworten
difigiano:

klage

 
16.02.20 09:23
@towly:

nr.3 scheidet für mich aus.

nr.2. ist mir am schlüssigsten. ergründen lässt sich das für uns wohl ohnehin nicht.
frage zu deinen ausführungen

nr.4: warum sollte der kpmg bericht für das gericht rechtlich belastbarer sein als der e&y bericht oder der geachäftsbericht?

und wenn nicht, warum? weil im kpmg- bericht vll. konkret auf die vorwürfe eingegangen wird, bzw diese grundlage für die klage sind?

und wenn letztes zutreffen sollte. kann die beklagte nicht eh sagen: kpmg- bericht taugt nicht als beweisführung. stichwort: parteigutachten ?

oder ist das so zu sehen wie eine zeugenaussage und ob diese von gericht gewertet wird kann ungewiss sein?


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