Hallo,
ich lese seit ca. einem halben Jahr hier mit. Vielen Dank für die vielen informativen Beiträge sowie den Unterhaltungswert.
Ich habe eine kurze Verständnisfrage zum Thema Stimmrechtsmitteilung:
Gehen wir mal davon aus, dass die Amerikaner für ein und denselben Kunden die Aktien kaufen, müsste dann nicht nach § 34 Absatz 1 WpHG eine Stimmrechtsmitteilung über den gesamten Stimmrechtsumfang des Dritten erfolgen in dessen Namen die Banken kaufen?
Ich kann nicht einschätzen inwiefern sich so etwas verschleiern ließe, hat da jemand eine Meinung dazu?
Danke vorab
ich lese seit ca. einem halben Jahr hier mit. Vielen Dank für die vielen informativen Beiträge sowie den Unterhaltungswert.
Ich habe eine kurze Verständnisfrage zum Thema Stimmrechtsmitteilung:
Gehen wir mal davon aus, dass die Amerikaner für ein und denselben Kunden die Aktien kaufen, müsste dann nicht nach § 34 Absatz 1 WpHG eine Stimmrechtsmitteilung über den gesamten Stimmrechtsumfang des Dritten erfolgen in dessen Namen die Banken kaufen?
Ich kann nicht einschätzen inwiefern sich so etwas verschleiern ließe, hat da jemand eine Meinung dazu?
Danke vorab
Werbung
