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d.Karusselld.s.:

@Logo

 
18.01.20 12:13
Vom langjährigen Durchschnitts kgv her passt im Moment 160 als gerechtfertigt. Eoy 2020 dann evtl schon über 200 Euro. Kommt immer auf den Zeitpunkt an
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Bluesky0815:

@Strohimkopp

13
18.01.20 12:16
Leerverkäufe laufen über ein Margin konto das auch als Sicherheit für den Verleiher dient.
Hier liegen auch die Dollars at Risk vom Leiher. Sollte die Sicherheit wegen Kursanstieg nicht mehr ausreichen gibt es einen MarginCall an den Leiher das Konto auszugleichen oder die Position glattzustellen.
LV können geliehene Shares nicht bunkern sondern werden direkt dem Markt zugeführt, das gleiche passiert beim covern diese werden direkt dem Verleiher zurückgegeben.
Um der Stimmrechtsproblematik bei Leerverkauften Aktien Rechnung zutragen sind in der EU auch die ungedeckten Leerverkäufe verboten.
Antworten
KostoLenin:

Meldepflichten

6
18.01.20 12:32

Die Frist für meldepflichtige Verschiebungen beträgt 4 Handelstage, §33 WpHG

dejure.org/gesetze/WpHG/33.html

Aktien die direkt gehalten werden, müssen nach §34 WpHG gemeldet und im Formular eingetragen sein.

dejure.org/gesetze/WpHG/34.html

Rückübertragungsansprüche verliehener Aktien müssen als Stimmrechtsmitteilung nach §38 WpHG gemeldet und im Formular eingetragen werden

dejure.org/gesetze/WpHG/38.html

Wenn Aktien verliehen oder zurückgegeben werden entsteht jeweils eine neue Meldepflicht, da dann die Meldepflicht eines anderen Paragraphen greift.

Da die Frist für die Meldepflicht jeweils 4 Handelstage beträgt, kannst du @Strohimkopf davon ausgehen, dass die Zahlen sehr nah an der realen Situation liegen.


Antworten
StrohimKopp:

Meldepflichten gem. WPHG

2
18.01.20 12:45
Das Forum ist sicherlich nicht geeignet, juristische Debatten zu führen.

Ich glaube es jedoch schlichtweg nicht, dass JEDE Veränderung bei den verliehenen oder zurückgegebenen Aktien eine Meldepflicht auslöst.

Denn das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass alle, die über verliehene Aktien berichtet haben, diese Positionen seither nicht um eine einzige aktie verändert haben. Oder nur an den Tagen verändert haben, über die sie gerade auch berichten.

Da könnt ihr viel erzählen, aber das nehme ich Euch einfach nicht ab. Vielleicht müsst ihr dann noch einmal den Begriff und die Grenzen für die Meldepflicht genauer recherchieren.

Aber, wie gesagt: das Forum ist für diese Debatte eigentlich ungeeignet. Deshalb sollten wir sie hier beenden. Nehmt es einfach in, dass es einen einzigen teilnehmer hier gibt, der Eure Ausführungen nicht glaubt.

Das heisst nicht, dass sie richtig oder falsch sind!  
Antworten
Bluesky0815:

@Strohimkopp

3
18.01.20 12:52
Meldepflicht zieht  ja nur wenn die Schwellen (3%; 5 % etc.) berührt werden.
Antworten
KostoLenin:

Sorry...

 
18.01.20 12:55

@Strohimkopff, ich vergesse immer dass hier sehr viele unterwegs sind die wirklich ziemlich wenig Ahnung von Börse haben, und lasse dann Text weg der eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Ich glaube es jedoch schlichtweg nicht, dass JEDE Veränderung bei den verliehenen oder zurückgegebenen Aktien eine Meldepflicht auslöst.

Meldepflichtig sind alle die Gesamtshortpositionen über 0,5 % der Mk haben, und bei diesen ist jede Verschiebung meldepflichtig.

Das bedeutet eben nicht, dass jede Veränderung bei verliehenen Aktien meldepflichtig ist, da viele ja unter den 0,5 % Gesamtshortpositionen liegen, logisch?

Antworten
Aktientango:

Schwarmintelligenz

4
18.01.20 13:01
Erst einmal bin ich heute morgen positiv überrascht über das Diskussionslevel im Forum: Argumente, Fakten und Analysen werden ergänzt, hinterfragt und das ist genau das, was ich mir im Forum erhoffe. Schlussfolgerungen daraus muss ja jeder für sich selbst ziehen. Also Merci beaucoup!

Jetzt mal eine Frage zum Covern der LV: muss das alles im Börsenhandel passieren oder gibt es da auch so etwas wie Direkthandel außerhalb der Börse?
Anlass der Frage ist die Vermutung von StrohimKopp im Beitrag "Shock and Awe" über den potentiellen Konkurs einzelner Hedgefonds. An einem Konkurs dürften doch auch die großen Investmentbanken kein bzw. wenn überhaupt nur begrenztes Interesse haben. Oder decken die hinterlegten Sicherheiten beim Leihen der LV auch die Konkursrisiken ab?

Ansonsten freue ich mich über die weitere Entwicklung unseres karierten Maiglöckchens (super Bezeichnung von StrohimKopp) :)
Antworten
zahnloser:

@ Kosto

 
18.01.20 13:01
Nicht ganz so "richtig."
Der von Dir angegebene link § 33 WpHG sagt in S. 3
dejure.org/gesetze/WpHG/33.html

....Die Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben MUSSTE , daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Hinsichtlich des Fristbeginns wird UNWIDERLEGLICH vermutet, dass der Meldepflichtige spätestens zwei Handelstage nach dem ERREICHEN, ÜBERSCHREITEN oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat.

Ergo 1).     z. B. Gestern gekauft bedeutet, dass die Frist spätesten am Dienstag (HANDELSTAGE) endet.
          2.) dann hat man lt. Gesetz .... spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung        von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen.
        3.) Mittwoch, Do., und Freitag, Wochenende, Montag (HANDELSTAGE)

Montag abend wäre dann der letzte Termin.

Bedeutet (für Elmo) spätestens am 11 Tage.

VG
Antworten
difigiano:

@bluesky

 
18.01.20 13:08
du schreibst:

„ LV können geliehene Shares nicht bunkern sondern werden direkt dem Markt zugeführt,­ das gleiche passiert beim covern diese werden direkt dem Verleiher zurückgege­ben“

bedeutet wenn zb blackrock es in der vergangenheit geschafft hat/ hätte, den gesamten oder wesentlich den lv markt zu bedienen, dann hätten die durch das „lagerverbot“ „insiderwissen“ was die lizenz zum sicheren geld drucken wäre.

ich habe mich zwar niemals mit diesen regelungen auseinandergesetzt aber dies ist für mein dafürhalten aus vorstehender schlussfolgerung heraus nicht möglich sein.
Antworten
difigiano:

bluesky 2

 
18.01.20 13:11
da könnten blackrock, gs und noch einige den gesamten markt nicht nur beeinflussen sondern komplett nach gutdüngen steuern.  
Antworten
Trimmer:

@difigiano

 
18.01.20 13:18
Leiher und Verleiher kennen sich nicht, da die Geschäfte über Broker abgewickelt werden, wie an einer Börse. Wenn du Aktien verkaufst, weißt du auch noch an wen.  
Antworten
KostoLenin:

Du...

 
18.01.20 13:19
...hast mit deinen Ausführungen vollkommen recht @Zahnloser, aber ich wollte ja eigentlich nur die offiziell gemeldete Anzahl verliehener Aktien einstellen, die aus den Stimmrechtsmitteilungen nachvollziehbar sind wegen der Meldepflicht.

Das ich nicht in jedes posting alles Börsenwissen für Anfänger, und alle daraus möglichen Kombinationen von Zeitraümen die sich ergeben aus den 4 Handelstage + Kenntnisnahme Zeit reinschreiben kann tut mir echt Leid.

Ich will ja eigentlich nur postings in einem Börsenforum machen um Infos bereitzustellen und kein Buch schreiben ;-)
Antworten
heizschnukke:

@Stroh

3
18.01.20 13:22
Zu einer der vorherigen Nachricht wollte ich voll zustimmen. Es werden massig Aktien verkauft und dann wird versucht das Niveau zu halten... ist de Kaufdruck zu hoch, muss man entsprechend mitkaufen. Am Freitag runter, aber Kaufdruck wurde stärker und somit lediglich ein kurzer Schlag nach unten und einpendeln bei 125 und 126 EUR. Ich glaube auch nicht, das SocGen alles im Januar 2020 gehandelt hat. Schätze mal, sie waren bereits unter der Meldeschwelle von 3%. Im Umkehrschluss bedeutet es aber, dass sie über 2% Instrumente im Januar gemacht haben, da keine Meldung über Anstieg 3% bisher zu sehen war.  
Antworten
Towly:

LV

3
18.01.20 13:24
Viele fragen sich, warum die LV nicht covern obwohl der KPMG-Bericht ja wahrscheinlich positiv ausfallen wird. Ich mich übrigens auch...

Ich denke allerdings nicht dass die alle an ein unschuldiges WDI glauben. Die gehen teilweise sicher davon aus, dass WDI Dreck am stecken hat und dass das früher oder später aufgedeckt wird.

Genauso wird natürlich auch McCrum vermutlich ein bis zwei Tage nach dem KPMG-Bericht noch einen Artikel mit Excel-Sheets, Tonbandaufnahmen, Fotos und was auch immer präsentieren, KPMG weiter diskreditieren und eine Sonderprüfung verlangen. Dessen Karriere steht auf dem Spiel, der gibt doch nicht auf.

Noch viel wichtiger als der KPMG-Bericht wird die Reaktion der Börse auf diesen Artikel sein. Verpufft er einfach, dann ist das FT-Kapitel erstmal eine Weile geschlossen.

Nur meine Gedanken dazu. Ich bin überzeugt davon dass ein nicht unerheblicher Teil der LV von ihrem Engagement überzeugt sind, hier klingt es manchmal so, als wüssten die LV alle ganz genau dass sie im Unrecht wären.  
Antworten
difigiano:

trimmer

 
18.01.20 13:25
eigentlich logisch .. jetzt ist mein licht dann auch auf „on“

:D
Antworten
Bluesky0815:

@dif

2
18.01.20 13:32
BR, GS MS sind ja Verleiher, Hedgefonds die Leiher mit Marginkonto bei diesen Banken.
Natürlich kann bei Absprachen zwischen diesen eine Kursmanipulation stattfinden was aber sehr schwer nachzuweisen ist und strafbar ist. siehe Wirecard, Evotec, Tesla etc.
Börse ist Psychologie und du hast ja am Freitagmorgen gesehen wie die SL von Kleinaktionären bei WDI von den Großen abgefischt wurden.
Hedgefonds begrenzen ja ihr Dollar at Risk, wird dieser zuhoch bzw überschreitet der Betrag die interne Hedgefondsgrenze( z.B. 5% des Gesamtkapitals) werden auch positionen glattgestellt ( siehe z.B. Änderungen Bundesanzeiger bei Gesellschaften über 0,5%) heißt aber nicht das Sie Verluste machen.
Weiteres Beispiel Dax am Freitag mußte bei 13500 bleiben, Stillhalter haben es hinbekommen gelingt nicht immer aber oft. Den Kurs bestimmen nur die Großen und nicht die Kleinen.
Antworten
Trimmer:

@aktientango

2
18.01.20 13:37
Konkurs ist irrelevant, da die Aktienleihe immer entsprechend gesichert ist. Sollten die Positionen in Schwierigkeiten geraten, muss der Leiher nachbesichern, oder die Position wird zwangsweise geschlossen. Margin-Konten wurden bereits von bluesky beschrieben.

Dennoch gibt es sicher einen Direkthandel außerhalb der Börse. Nicht alle großen Pakete der vergangenen Wochen wurden kursrelevant über das Parkett abgewickelt. So dürfte auch das covern ohne große Kursausschläge möglich sein. Allerdings muss der Hedgefond dafür schon eine gewisse Potenz haben

Antworten
Aktientango:

ad Trimmer: Danke!

 
18.01.20 13:42
Wieder was dazu gelernt!
Antworten
difigiano:

trimmer

 
18.01.20 14:06

ist das in der praxis im grösseren stil üblich solch grössere pakete ausserbörslich zu handeln?
Antworten
Trimmer:

@difigiano

 
18.01.20 14:15
Das musst du mal einen Bänker oder Broker fragen. Da es praktisch keine Tafelgeschäfte mehr gibt mit einem Koffer voller Aktien auf Papiet, werden die Handelspartner eine depotfürende Bank oder einen Broker brauchen, um solche Geschäfte zu machen.  
Antworten
StrohimKopp:

ausserbörslicher handel

6
18.01.20 14:21
... ich denke schon, dass es möglich ist, ausserbörslich Aktien zu kaufen und Verkaufen. Es gibt ja kein Gesetz, das Dich zwingt, Aktien über eine bestimmte Börse zu veräußern.

Und was ein Margin Konto betrifft: Lehmann wäre niemals pleite gegangen, wenn das mit dem Margin Konto so eine todsichere Sache wäre.

Dann gab es da auch mal einen hedgefonds namens LTML oder so, der dermaßen in schieflage geraten war, dass er still und leise über ein Wochenende von den betroffenen Banken aufgefangen und liquidiert wurde. Sonst hätte es zur Börseneröffnung am darauf folgenden Montag eine größere Finanzkrise gegeben.

Dafür seid ihr vielleicht noch zu jung, um euch daran zu erinnern. Aber es ist nun einmal so: An der Börse gibt es keine Sicherheiten. Mag man es sich auch noch so oft und lange einreden.

Ende jetzt für mich. Schönes Wochenende.
Antworten
WRLongi:

Shortsight

 
18.01.20 14:37
Laut Shortsight sind 25,32Mio Aktien Leerverkauft. Das war der Schwung von gestern morgen mit ca 300.000 geworfenen Aktien.
Antworten
difigiano:

ausserhalb der börse

 
18.01.20 14:42
bei aktien ist das durchaus üblich. ab einem paket deutlich im 7-stelligen schon fast die regel.

meine frage beschränkte sich auf lv pakete.

in diesem sinne ebenfalls schönes we.
Antworten
d.Karusselld.s.:

Hehe

 
18.01.20 14:48
gestern mehr zufällig mal wieder an Monaco Franze angeschaut ;). So was zum Schmunzeln läuft heutzutage gar nicht mehr. Top  
Antworten
Grüffelo I:

.....die FRage wäre dann......

 
18.01.20 14:50
haben sie die unlimitierten 300.000 Aktien auch günstiger als geworfen wieder einkaufen können, immerhin wurde gestern 3 mal der Handel unterbrochen........um wieder Ordnung in den Handel zu bekommen? Das sind dann mal knappe 390 mio € in der Leihe und wieviele Aktien haben sie zurückbekommen für den Betrag, es geht immer um die Aktienzahl, nur sekundär ums GEld - oder habe ich da einen DEnkfehler!
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