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Meldung des Tages: NATO-Boom und Analysten-Kursziel +100 %: Steht hier der nächste Highflyer bereit?
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Wirecard 2014 - 2025

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Passende Knock-Outs auf Fair Isaac Corp

Strategie Hebel
Steigender Fair Isaac Corp-Kurs 5,39 10,95 13,58
Fallender Fair Isaac Corp-Kurs 4,71 10,89 28,56
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK5F109 , DE000VJ6YCF5 , DE000VJ6YB96 , DE000VJ1WWD3 , DE000VJ4B1F3 , DE000VJ4SJD2 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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cutcher:

@Ralph

 
01.04.16 09:30
jetzt mal im Ernst, wen interessiert das ob neue/alte user irgendetwas (schwachsinniges) posten?!?
genau so viel müll gibt es auch von user die seit Juni 2011 angemeldet sind und auch immer schwachsinn posten^^

desweiteren ist es doch selbstverständlich, dass WDI aus dem QIX rausfliegt - man hat seit 11.02. die ersten 1.000punkte (10%) hinter sich und das trotz WDI.
da stellt sich einfach die frage: will man so einen "Rohrkrepierer" in einem neu aufgestellten index drinnen haben??? - klare antwort: nein (auch wenn sich WDI jetzt um +10% erhöhen würde im nächsten Monat).
Man hat WDI die Chance gegeben sich schnell zu erholen - die ist aus diversen Gründen nicht erfolgt

auf die LV meldungen vom bundesanzeiger geben sowieso nur möchtegern-kleinanleger einen wert darauf. sie ist weder vollständig, noch kann irgendjemand wissen ob die positionen nicht zum teil geschlossen wurden (aber nicht gemeldet).

wenn ich LV wäre (mit z.B. >2% LV-quote), würde ich auch schön brav heimlich die position schließen, und im anschluss einen kleinen betrag (strafe) überweisen und lächelnd sagen: ich hab billig einsammeln können^^
ich wäre doch schon dumm, wenn ich jeden tag mitteilen würde dass ich von 2,7% auf 2,6%, dann nächsten tag auf 2,5%, dann auf 2,4% etc reduziert habe und alle möglichen Instis, die momentan an der seitenlinie auf eine Beruhigung warten, in den wert hineindränge^^
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cutcher:

@gargamil

 
01.04.16 09:32
und woher weißt du, dass die nicht schon z.B. am 01.03. ihre LV position eingegangen sind, aber dies erst später gemeldet haben???
ich kann immer noch nicht verstehen wie sich leute auf einzelne tage versteifen^^

bundeszeiger ist dazu da um trends aufzuzeigen, aber doch nicht um jeden pfurz am kurs damit rechtzufertigen...
Antworten
Back2014:

cutcher

 
01.04.16 09:36
wie hoch sind die Strafen für die Falschmeldunge beim Bundesanzeiger?
Bitte eine Quelle?
Oder glaubst du das einfach mal so?
Antworten
gargamil:

das ist in Deutschland gesetzlich geregelt

2
01.04.16 09:39
die LV müssen innerhalb von 3 Werktagen ihre Änderung oberhalb von 0,5% melden. Das Datum ist das Datum an dem die Aktien verkauft wurden.
Deswegen kann am 1.4. noch eine Meldung für den 29.3. hereinkommen. Dann hat diese aber auch das Datum vom 29.3.

In diesem Fall hat der LV wahrscheinlich vorher schon eine Position unterhalb von 0,5% gehabt. Die getätigten Leerverkäufe sollten den Ausbruch nach oben verhindern um die schon getätigten LV abzusichern.

Natürlich sind die Leerverkäufe nicht das ein-und-alles. Es ist aber immerhin ein Indiz was man für seine eigene Strategie nutzen kann.
Antworten
Allesgutoder:

Ralph

 
01.04.16 09:48
Du denkst schon daran, dass heute 1. April ist oder? Kann es sein, dass Dich da jemand veräppelt hat?

Bei Dir muss es ja schon fast traumatisch sein, so wie Du Dich mit einzelnen Usern beschäftigst.

Bringt doch alles nichts. Lass uns den 07.04. abwarten. Bin vor allem auf die Analystenfragen gespannt.  
Antworten
Eisbrecher:

Laut dem Artikel von 4investors vom 30.03.

 
01.04.16 10:07
ist von 2 Widerständen die Rede 32,65 + 32,91. Die wurden in den letzten 2 Tagen durchbrochen.

Dafür haben wir heute kurz nach 8.00 Uhr doch die 32,65 sogar von oben verteidigt und weiterhin noch die 32,91 nach 09.00Uhr. Gelten diese jetzt als Unterstützungszone'n?

Das Blatt hat sich doch jetzt etwas gewendet... Mal sehen wie der Widerstand bei 34,10 aussieht??

Antworten
Ralph100:

@Allesgutorder

 
01.04.16 10:22
Was nutzt einem so ein Post? Kannst Du Dich auch einmal mit Wirecard beschäftigen und nicht nur mit einzelnen User? Hierfür gibt es die Boardmailfunktion! Du "irrst" aber im Forum herum.
Antworten
Easyway:

Die bafin

 
01.04.16 10:29
Untersucht derzeit, ob sich der Verdacht einer Kursmanipulation erhärtet, insofern ist
die Vorsicht von Ralph m. E. durchaus angebracht.
KRIMINELLE ANALYSEN, HEDGEFONDS DIE ZEITGLEICH SCHWINDELEREGENDE LEERPOSITIONEN EINGEHEN UND NEUE USER DIE VERSUCHEN WDI IN MISSKREDIT ZU BRINGEN, WAS MUSS DENN NOCH PASSIEREN.....?

Ziel der hf dürften die Aktien von MB sein, man will ihn zwingen Aktien zu veräussern, damit der Kursrutsch weiter geht. Ich hoffe, das sie damit keinen Erfolg haben.

Antworten
Zacke:

HF

 
01.04.16 10:42
Ich vermute eher dass die Hedgefonds zwei Dinge im Auge haben.

Zum einen das daytrading. Kurs drücken, billig einkaufen , Kurs steigen lasse (was bei den positiven Postings leicht ist) und wieder verkaufen. Das täglich Taschengeld.

Zum 2. können sie so beeinflussen ab wann die Aktie nach oben geht. Die Wissen dann genau wann der Kurs abgeht und sind von Anfang an dabei mit billigsten Einstiegskursen.

mag naiv sein, aber nicht ausgeschlossen
Antworten
Eisbrecher:

Heute..

 
01.04.16 10:55
... sind sehr wenig Umsätze zu sehen, aber auf allen Börsenplätzen. Haben die Großen die Woche schon abgeschrieben?
Nächste Woche = Woche der Entscheidung ;)
Antworten
Fred vom Jupi.:

@Ralph

3
01.04.16 11:32
Achtung!! Stix ist KEIN neuer Aktienindex! Und:

Qix ist ein Arcade-Spiel, das 1981 von der Taito America Corporation veröffentlicht wurde. Zu Beginn jedes Levels erscheint das Spielfeld lediglich als leeres, schwarzes Rechteck, das Qix enthält. Dabei handelt es sich um ein aus mehreren Linien geformtes Objekt, das sich innerhalb des Spielfeldes in verschiedenen Abläufen bewegt. Der Spieler kontrolliert einen kleinen Punkt, der sich am Rand des Rechtecks bewegen kann. Das Ziel von Qix ist es, mindestens 75 % des Spielfeldes für sich zu beanspruchen.

Um einen Teil des Spielfeldes in Besitz zu nehmen, muss der Spieler sogenannte Stix zeichnen. Stix sind einfach nur gerade Linien, die durch Bewegung des Punktes gezeichnet werden können. Beschreibt man mit diesen Linien eine geschlossene Figur, so wird der Inhalt gefüllt, und die Fläche gehört dann dem Spieler. Dabei gibt es noch die Auswahlmöglichkeit, langsame oder schnelle Stix zu zeichnen, die blau oder rot markiert werden.

Schnellere Stix können zwar schneller und risikoloser abgeschlossen werden, bringen jedoch weniger Punkte, was sich bei den langsamen genau umgekehrt verhält. Berührt einer der Linien des Qix einen noch nicht fertiggestellten Stix verliert der Spieler ein Leben.

Hat der Spieler eine Fläche für sich beansprucht, kann er sich mit dem Punkt an dessen Rand gefahrlos bewegen. Diese Prozedur wird so lange wiederholt, bis der Spieler mindestens 75 % des gesamten Spielfelds abgedeckt hat.

(Quelle: Wikipedia)
Antworten
Easyway:

Soso der Bundesanzeiger ist so ein blättchen für

 
01.04.16 12:22
Spinner....es wird hier wirklich eine Menge Mist verbreitet

www.bafin.de/DE/Startseite/...F586CD70BBD24F6DC3810B3.1_cid290
Antworten
Easyway:

Sorry

3
01.04.16 12:23
Falscher Linkwww.google.de/...EqTVClivEN0w&sig2=3heqSQehS58IUeOsWXpGXA
Antworten
south2016:

3,25 Mio. Strafe für Blackrock

 
01.04.16 12:33
Das nenne ich mal eine ordentliche Packung. Ich hoffe die BaFin greift weiterhin so konsequent durch.
Antworten
brokersteve:

Wirecard stark im schwachen Marktumfeld

 
01.04.16 12:41
wir sehen heute noch höhere Kurse ..... :-)
Antworten
Lasuerte:

danke Easyway für den Link #8188 ...

 
01.04.16 12:52
der vielleicht anderen Usern einmal zeigt, was von solchen Behauptungen hier zu halten ist wie z.B. "auf die LV meldungen vom bundesanzeiger geben sowieso nur möchtegern-kleinanleger einen wert darauf. sie ist weder vollständig, noch kann irgendjemand wissen ob die positionen nicht zum teil geschlossen wurden (aber nicht gemeldet)".

Das ist schon erschreckend, wie in einem Finanzforum einige User "souveränes Auftreten bei vollkommene Ahnungslosigkeit" an den Tag legen und dann auch noch mit einer Überheblichkeit, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

Da kann man nur hoffen, dass diejenigen, die vielleicht nicht so viel Ahnung von Börse und Finanzen haben und sich hier informieren wollen, nicht alles glauben, was hier von bestimmten Usern geschrieben wird.
Antworten
lehna:

Warten auf den 7ten...

 
01.04.16 13:20
Denn dann ist hier "Weihnachten".
Und man weiss nie, wie die Geschenke ankommen. Shorties scheinen nun aber langsam kalte Füße zu bekommen....
Wirecard 2014 - 2025 21276851


Antworten
Allesgutoder:

Ralph

 
01.04.16 13:22
Ich habe Dich auf den Aprilscherz hingewiesen und damit alle anderen User auch.

Wenn das nicht zur Debatte beiträgt, was denn dann? Oder willst Du jetzt mit uns über den Quix-index diskutieren und ob es berechtigt ist, das Wirecard daraus fällt.

Unglaublich und dann noch rummeckern
Antworten
cutcher:

@backe und lasuerte

2
01.04.16 13:26
@Backe2014:
eine verspätete meldung an die bafin wird lediglich mit max. 200.000€ bestraft! dies ist faktum und per gesetzt definiert!
auszug:
Verstöße gegen die Mitteilungs- oder Veröffentlichungspflicht durch nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitig gemachte Mitteilungen bzw. Veröffentlichungen werden nach § 39 Abs. 4 WpHG mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 EUR geahndet.


@lasuerte
vollkommene ahnungslosigkeit???
bitte informiere dich bevor du ahnungslose meldungen von dir gibst!

wenn blackrock also 3,25mio EUR strafe zahlen muss, dann handelt es sich um eine VIELZAHL an meldevergehen!

desweiteren ist es auch so, wenn ein LV eine position von z.B. 0,74% meldet, dann muss er nicht jede weitere bewegung seiner LV-position melden!! dies ist definitiv per gesetz so festgeschrieben.
erst wenn sich seine position auf z.b: 0,69% oder 0,81% verändert (nächster 0,1% sprung) muss er wieder eine meldung abgeben!

schon ein wahnsinn wie hier einige leute mit dem thema umgehen die sich offensichtlich nicht auskennen und dann anderen usern ahnungslosigkeit vorwerfen...wer (täglich) damit zu tun hat kennt sich aus - ich helfe gerne nach!
ich lege dir (und auch anderen) usern nahe, sich mal mit gesetzestexten auseinander zu setzen und nicht irgendwelchen "börsenblättern" alles abzukaufen!
anfangen könntest du z.B. mal mit Verordnung (EU) Nr. 236/2012.....
Antworten
Allesgutoder:

Und noch ergänzend zur Wirecard

 
01.04.16 13:27
Ich habe schon desöfteren geschrieben, dass ich mir hinsichtlich der VERGANGENHEIT der Wirecard nicht sicher bin, aber glaube, dass sie aktuell ein gutes Geschäft machen und solche Tricks wie in der VERGANGENHEIT nicht mehr nötig haben.

Sonst wäre das Gebäude schon längst zusammengebrochen, gerade bei den letzten Meldungen.

Denn schon Abraham Lincoln wusste:" Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen"
Antworten
Allesgutoder:

Cutcher

 
01.04.16 13:30
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

Hier führen sich einige Ahnungslose auf, das ist unfassbar.
Antworten
cutcher:

und wem

 
01.04.16 13:35
gesetzestexte zu schwer/kompliziert sind, der kann auch mal mit der bafin-seite anfangen...dort gibt es sehr viele hilfestellungen die zumeist übersichtlich zusammengefasst und allgemein verständlich verfasst sind
Antworten
Lasuerte:

weißt Du cutcher

 
01.04.16 13:48
auf Deine Posts langatmig zu antworten ist für mich mittlerweile komplette Zeitverschwendung, da ich mich um Finanzen kümmern muss.
Antworten
Back2014:

cutcher -

 
01.04.16 14:02
finde ich echt gut, dass du dich damit täglich auseinandersetzt.

Anbei mal kurz eine Kopie des Absatzes 4 des WpHG: Wo finde ich denn die von Dir genannten 200.000 €? Danke für die Hilfe.....

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 Buchstabe f und g, Nummer 5 Buchstabe c und e bis i und des Absatzes 3 Nummer 12 mit einer Geldbuße bis zu zwei Millionen Euro geahndet werden. Gegenüber einer juristischen Person oder Personenvereinigung kann über Satz 1 hinaus eine höhere
Geldbuße verhängt werden; die Geldbuße darf den höheren der folgenden Beträge nicht übersteigen:
1.  
zehn Millionen Euro oder
2.  
5 Prozent des Gesamtumsatzes, den die juristische Person oder Personenvereinigung im der
Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielt hat.
Über die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge hinaus kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis
zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils geahndet werden. Der wirtschaftliche
Vorteil umfasst erzielte Gewinne und vermiedene Verluste und kann geschätzt werden.
Antworten
Zacke:

mal aus meiner Sicht

 
01.04.16 14:27
Ich denke es ist müßig darüber zu streiten wieviel Strafe ab wann fällig ist, solange nicht beweisen ist dass jemand sich strafbar gemacht hat.
Das wird die Bafin schon ermitteln...oder auch nicht.
Ich weiß nur eines, die Jungs wissen was sie machen und wie sie das machen müssen.
Die wissen auch, dass am Ende des Tages Gewinn stehen muss und davon hatten sie bisher reichlich.
Mir ging nur heute die Frage durch den Kopf weshalb eine Gruppe wie Falcon Edge jetzt erst Leerpositionen aufbaut, wo "theoretisch" oder zumindest sehr wahrscheinlich der Kurs steigt.
Meine Vermutung ist, dass die bereits Positionen unterhalb der Meldeschwelle hatten mit weitaus höheren Kursen und der Ausbau ihrer Position lediglich den Zweck hat, mehr Munition zum drücken zu haben. So könnten sie dieses blöde drücken/kaufen Spiel länger betreiben.
Kann das sein?
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