Mal wieder ca. zwei Stunden nach gelesen um auf den aktuellen Stand zu kommen.
Das Fachwissen der selbst ernannten Profis hier im Forum war mal wieder sehr inspirierend.
Einige Fachleute hier im Forum haben bedauerlicher Weise immer nach nicht mit bekommen,
das das Aktien Rückkauf Programm schon abgeschlossen ist.
Hierzu kann ich nur, die Vermutung aufstellen, das eventuell der Aktionär und die FT diesbezüglich Meldungen unterdrücken.
Wie einige der Fachleute hier anscheinend schon erkannt haben, soll wohl die Bafin mit involviert sein.
Das ist zwar nicht meine persönliche Meinung. Aber ich sollte eher den Fachleuten hier im Forum vertrauen als meiner persönlichen Meinung.
Draghi1969 hat den vollen Durchblick. Ich wäre Stolz, wenn ich den Zugang zu seinen Quellen hätte.
Ich hätte auch so gerne so viel Wissen und Erfahrung wie er. Dann könnte ich auch mal durchschlafen.
Einige Bekannte aus anderen Foren sind hier ja auch schon auf geschlagen. Das soll ja nicht unerwähnt bleiben.
Mit guten und wertvollen Hintergrund Wissen immer zur Stelle, aktienlord, BÜRSCHEN, Kornblume, aktienmädel, KaktusJones usw.
Vielleicht kann ich ja auch noch eine Kleinigkeit beitragen. Hatte ich hier noch nicht gelesen.
10.12.2019
Darstellung der Funktionsweise der Abwicklung von Zahlungstransaktionen über Routing Partner am Beispiel der Al Alam Solutions FZ LLC
Im Folgenden stellen wir die Funktionsweise der Abwicklung von Zahlungstransaktionen über Routing Partner am Beispiel der Al Alam Solutions FZ LLC dar:
- Kunden von Wirecard können über die Plattform von Wirecard auf eine Vielzahl an Finanz-, Risikomanagement und Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen zugreifen. Diese Leistungen werden teils direkt von Wirecard erbracht, teils von Partnern wie Al Alam Solutions FZ LLC, die im Hintergrund an die Wirecard Plattform angebunden sind.
- Bei der Firma Al Alam Solutions FZ LLC handelt es sich um ein Unternehmen mit Hauptsitz in Dubai und verbundenen Unternehmen in Asien und Europa, welche technische Dienstleistungen u.a. im Bereich Zahlungsverkehr erbringen.
- Al Alam unterhält ein internationales Netzwerk an Partner-Beziehungen mit Zahlungsverkehrsunternehmen und Acquirern, welche Al Alam in seine technische Plattform integriert hat.
- Die Wirecard Plattform nutzt im Backend eine von Al Alam bereitgestellte Schnittstelle und erhält so den technischen Zugang zu den bei Al Alam integrierten Zahlungsverkehrs- und Acquiring-Unternehmen.
- Aktuell nutzt Wirecard über Al Alam die technische Anbindung an 9 Akzeptanzpartner in unterschiedlichen Geographien. Dies erlaubt es Wirecard, seinen Kunden über diese Partner-Unternehmen lokale Zahlungsakzeptanz zu ermöglichen.
- In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 wurden über 1.000 vornehmlich kleinere Händler, die über Marktplätze und PSPs an Wirecard angeschlossen waren, über die von Al Alam bereitgestellten Schnittstellen im Backend abgewickelt.
- Das über Schnittstellen von Al Alam abgewickelte Geschäft beruht auf der Vertriebsleistung von Wirecard. Händler sind direkt an die Plattform von Wirecard angeschlossen.
- Al Alam vermittelt kein Geschäft an Wirecard und trägt daher auch weder zu Umsatz noch Gewinn von Wirecard bei.
- Das Geschäftsmodell mit Acquiring-Partnern sieht vor, dass Wirecard für das Risikomanagement verantwortlich ist und in letzter Instanz das komplette Ausfallrisiko (Chargebacks) trägt. Damit erbringt Wirecard einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung.
- Händler hinterlegen beim Acquiring-Partner einen rollierenden Sicherheitseinbehalt (Rolling Reserve), der nicht in der Bilanz der Wirecard ausgewiesen wird (siehe Geschäftsbericht 2018, Seite 169, 3.7, 2. Absatz).
- Nur in dem Fall, dass dieser Sicherheitseinbehalt nicht ausreichend ist, haftet Wirecard, jedoch nicht mit dem Eigenkapital, wie bei eigenen Lizenzen, sondern durch Garantien und u.a. auf Treuhandkonten hinterlegten Sicherheitsleistungen (siehe Geschäftsbericht 2018, Seite 197, 2. Absatz).
- Die Sicherheitsleistungen werden auf Treuhandkonten bei namhaften Geschäftsbanken hinterlegt, um die entsprechenden Gelder vom laufenden Volumen abzugrenzen.
- Gelder aus dem Acquiring-Geschäft, über die Wirecard nicht kurzfristig verfügen kann, werden unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen ausgewiesen. Sofern Wirecard über diese Gelder kurzfristig verfügen kann, werden diese nach IFRS 7 unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen (siehe Geschäftsbericht 2018, Seite 142, 5. Absatz).
- Alle Umsätze und Volumina wurden korrekt ausgewiesen und verbucht. Die entsprechenden Händler-Beziehungen und Umsatzverbuchungen wurden mehrfach untersucht. Alle Buchungen sind im Einklang mit IFRS und wurden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung überprüft.
Kontakt:
Investor Relations
Tel.: +49 (0) 89 4424 1788
Email: IR@wirecard.com
www.wirecard.comISIN
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