nicht mehr Verleihen.
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ist nicht möglich!!!!!
Was haltet Ihr davon, wenn ihr einfach mal ins Gesetz schauen würdet?
Dieses Märchen mit dem hohen Verkaufspreis kommt immer wieder mal, aber es stimmt nicht....
Bei einem Depot handelt es sich um Sondereigentum des Kunden.
Die Bank kann Wertpapiere verleihen, aber nur wenn ein spezieller Vertrag über genau diese Leihe abgeschlosssen wurde. Theoretisch könnte sie auch ohne diese Vereinbarung die Anteile verleihen, macht sich aber Schadensersatzpflichtig und verliert die Banklizenz....
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpapg/gesamt.pdf
Damit Ihr nicht suchen müsst, hier der entsprechende Ausschnitt....
§ 13
Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum
(1) Eine Erklärung, durch die der Verwahrer ermächtigt wird, sich die anvertrauten Wertpapiere anzueignen oder das Eigentum an ihnen auf einen Dritten zu übertragen, und alsdann nur verpflichtet sein soll, Wertpapiere derselben Art zurückzugewähren, muß für das einzelne Verwahrungsgeschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden. In der Erklärung muß zum Ausdruck kommen, daß mit der Ausübung der Ermächtigung das Eigentum auf den Verwahrer oder einen Dritten übergehen soll und mithin für den Hinterleger nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf Lieferung nach Art und Zahl bestimmter Wertpapiere entsteht. Die Erklärung darf
weder auf andere Urkunden verweisen noch mit anderen Erklärungen des Hinterlegers verbunden sein.
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