1. Punkt
Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung dauert mindestens 1 Monat.
2. Punkt
Der Reputationsschaden wird größer mit der Zeit.
3. Punkt
Je länger man auf den Beschluss hinsichtlich einer gesetzlich verankerten Prüfung wartet, desto länger können die LV/Shorts sich gewinnbringend eindecken.
4. Punkt
KPMG hat uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen auf allen Konzernebenen
Fazit
Hör mit den Mutmaßungen auf, dass KPMG keinen uneingeschränkten Zugang hat. Danke
Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung dauert mindestens 1 Monat.
2. Punkt
Der Reputationsschaden wird größer mit der Zeit.
3. Punkt
Je länger man auf den Beschluss hinsichtlich einer gesetzlich verankerten Prüfung wartet, desto länger können die LV/Shorts sich gewinnbringend eindecken.
4. Punkt
KPMG hat uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen auf allen Konzernebenen
Fazit
Hör mit den Mutmaßungen auf, dass KPMG keinen uneingeschränkten Zugang hat. Danke