des Vorstandsberichtes vom 18.06.2019 nachgelesen:
"Die Gesellschaft gewährt jedem Inhaber der Wandelschuldverschreibungen das Recht (das „Wandlungsrecht“), an jedem Geschäftstag während des Wandlungszeitraums jede Wandelschuldverschreibung ganz, nicht jedoch teilweise, in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie zu wandeln."
"Das Wandlungsrecht für die Wandelschuldverschreibungen kann durch einen Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ab dem 40. Geschäftstag nach dem Ausgabetag jederzeit bis zum Geschäftstag, der dem Endfälligkeitstag unmittelbar vorausgeht, (der „Wandlungszeitraum“) ausgeübt werden, vorbehaltlich bestimmter Ausschlusszeiträume oder einer vorzeitigen Kündigung."
"Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 900.000.000,00 (in Worten: Euro neunhundert Millionen), eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen (die „Wandelschuldverschreibungen“) im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 (der „Nennbetrag“), mit einer Laufzeit von fünf (5) Jahren zu begeben (die „Wandelanleihe 2019/2024“)."
"Die Wandelschuldverschreibungen werden mit jährlich 1,90 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich zahlbar. "
Heisst m.E in aller Kürze.: Wandelschuldverschreibungen können ab dem 40. Geschäftstag nach Ausgabe in Tranchen á 100k € jederzeit bis xx.xx.2024 gewandelt werden.
Ergo dürfte auch Softbank eben doch bald an stark steigenden Kursen interessiert sein. Und wenn alles dumm läuft kassieren sie wenigstens ihre 1,9% p.a. und bekommen ihre 900 Mio. € zurück.