Wie kontrolliert Bafin, dass kein nacktes Shorten

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Libuda:

Wie kontrolliert Bafin, dass kein nacktes Shorten

 
22.10.12 16:04
bei Verkäufen vorliegt?

Vielleicht kann ja jemand von der Bafin direkt auf meine Frage hier auf dem Board antworten.
KingMing:

Hallo,

 
22.10.12 16:06

Mein Name ist Frank Franke von der Bafin. Ich kontrolliere das.

 

 

Viele Grüße,

Frank Franke

Bafin 

Heffalump:

Hallo,

 
22.10.12 16:10
Mein Name ist Tom Thomsen von der Bafin. Ich kontrolliere das.





Viele Grüße,

Tom Thomsen

Bafin
Libuda:

Wie intensiv macht das die Bafin?

 
22.10.12 17:42
Verstöße gegen Leerverkaufsverbote
Verstöße gegen das Verbot, ungedeckte Leerverkäufe in bestimmten Aktien und Schuldtiteln zu tätigen sowie bestimmte ungedeckte CDS einzugehen oder zu begründen, kann die BaFin mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € ahnden. Um diese aufzudecken, wertet die BaFin Verdachtsanzeigen aus, analysiert Netto-Leerverkaufspositionen und verfolgt weitere Verdachtsmomente.


www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...enachwphg_node.html
Libuda:

An dieser Bafin-Aussage

 
22.10.12 21:50
"Um diese aufzudecken, wertet die BaFin Verdachtsanzeigen aus, analysiert Netto-Leerverkaufspositionen und verfolgt weitere Verdachtsmomente."

interesssiert mich vor allem folgendes: Wie ermittelt das Bafin die Netto-Leerverkaufspositionen?

Mir ist durchaus klar, dass das Bafin wegen seiner sehr viel besseren EDV-Ausstattung als die der SEC (die unter Bush ausgehungert wurde. denn Bush selbst und vor allem sein Cheney hatten in Sachen Insidergeschäften unsäglich viel Dreck am Stecken), was ich allerdings bezweifele ist, ob das Bafin diese Möglichkeiten auch nutzt, denn sonst hätten in einigen von mir beobachten Situation, die man mit dem bloßen Augen erkennen konnte, auch Anklagen erfolgen müssen.
nixgibts:

Ich bin Bufdi

 
22.10.12 22:04
Reicht das auch?
allgemeiner Quellennachweis:  ruerodotcom readmedotru  neosmidotru dofigadotnet  nixgibts spezialpic
Libuda:

Und es gibt sie doch?

 
22.10.12 22:23
Was viele nicht glauben und wissen ist, dass die Bafin, wenn sie wollte und dürfte (vielleicht darf sie es ja und rechtlich ist es zulässig) tatsächlich die Nettoleerverkaufpositionen ermitteln könnte. Denn KI in Deutschland müssen alle Verkäufe und Käufe, einer entsprechend Person zugeordnet, an die Bafin melden (die das aber nicht an Finanzämter weitergeben darf, wobei ich nicht weiß, wie es aussieht, wenn erst ein Strafprozess im Laufen ist). Ob es eine solche Datei gibt, weiß ich nicht, aber recht zulässig, um Verfehlungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu verfolgen, ist sie auf jeden Fall (nicht dagegen zur Ermittlung von Erträgen und Kursgewinnen aus Aktiengeschäften).

Normalerweise müsste es diese Datei geben, aber nicht nur wegen meiner Beobachtungen bei HPI oder My Hammer, sondern auch anderweitig, gehe ich einmal davon aus, dass es diese Datei nicht gibt. Oder falls es diese Datei doch gibt, sie trotzdem nicht benutzt wird - oder doch?
Libuda:

Besorgnis erregend ist, dass die Manipulateure

 
22.10.12 23:05
von wertlosen Pennystocks zu Aktien mit realem Wert abgewandert sind wo sie entweder auf der Kauf- oder Verkaufsseite ihre Spielchen treiben, die sehr viel schwerer vom normalen Geschäft zu trennen sind als die einseitigen Spielchen mit wertlosen Pennystocks.

So äußerst lobenswert das Vorgehen der Bafin gegen die Betrüger bei wertlosen Penny-Stocks auch ist, muss sie sich jetzt auch das sicher sehr viel schwierigere Gebiet wagen, wo durchaus werthaltige Aktien nach oben und unten manipuliert werden.
Libuda:

Ergänzung zu #5

 
23.10.12 10:33

An dieser Bafin-Aussage 22.10.12 21:50 #5 "Um diese aufzudecken, wertet die BaFin Verdachtsanzeigen aus, analysiert Netto-Leerverkaufspositionen und verfolgt weitere Verdachtsmomente."

Aber selbst wenn die Bafin tatsächlich eine Datei mit Netto-Leerverkaufspositionen erstellen kann und sich z.B. die 10 größten vorknöpft, müsste sie jetzt noch Informationen über Leihgeschäfte haben. Wenn es dann eine Differenz zwischen den Netto-Leerverkaufspositionen und Leihgeschäften gibt, stellen diese Differenzen verbotenes nacktes Shorten dar.

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