bei Verkäufen vorliegt?
Vielleicht kann ja jemand von der Bafin direkt auf meine Frage hier auf dem Board antworten.
Vielleicht kann ja jemand von der Bafin direkt auf meine Frage hier auf dem Board antworten.
Mein Name ist Frank Franke von der Bafin. Ich kontrolliere das.
Viele Grüße,
Frank Franke
Bafin
An dieser Bafin-Aussage 22.10.12 21:50 #5 "Um diese aufzudecken, wertet die BaFin Verdachtsanzeigen aus, analysiert Netto-Leerverkaufspositionen und verfolgt weitere Verdachtsmomente."
Aber selbst wenn die Bafin tatsächlich eine Datei mit Netto-Leerverkaufspositionen erstellen kann und sich z.B. die 10 größten vorknöpft, müsste sie jetzt noch Informationen über Leihgeschäfte haben. Wenn es dann eine Differenz zwischen den Netto-Leerverkaufspositionen und Leihgeschäften gibt, stellen diese Differenzen verbotenes nacktes Shorten dar.