"Besitzt jemand Aktien einer Company, die sich umstrukturiert, indem sie sich in 2 Gesellschaften aufspaltet (Spin-off), so muss der Aktionär eine Ausschüttung nicht versteuern, die sich daraus ergibt, dass er für jede alte Aktie je eine neue von jeder Gesellschaft erhält.
Das Finanzamt darf hier nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Aufspaltung erfüllt sind - auch wenn es sich um eine US-Company handelte.
So der BFH, VIII R 9/19, Urteil vom 1. Juli 2021
Quelle: www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...tail/STRE202110193/
Das Finanzamt darf hier nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Aufspaltung erfüllt sind - auch wenn es sich um eine US-Company handelte.
So der BFH, VIII R 9/19, Urteil vom 1. Juli 2021
Quelle: www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...tail/STRE202110193/