Und gute Heimfahrt!!
Das wahrscheinlich für das Hitlerregime in Deutschland.
"wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung"
"die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft"
Und das eher für die Gegenwart.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
youtu.be/pRHb4k9p7Ek