Klarerweise möchte unsere Unrechts-Regierung diese über indirekten Zwang (grüner Pass kommt!) die Impfung ERZWINGEN. Also es gibt keine Pflicht, aber einen indirekten Zwang. So weit zum Rechtsverständnis unserer Regierung Kurz. tkp.at/2021/03/22/...oesterreich-keine-generelle-impfpflicht/
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In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Michael Brunner auf der Webseite der Rechtsanwälte für Grundrechte auf die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27.01.2021, mit der klar gestellt wird, dass die Impfung nicht verpflichtend sein darf und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil er nicht geimpft ist. Die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union wurden aufgefordert, jegliche Diskriminierung von Ungeimpften zu unterlassen. Sollte eine SARS-COV-2-Impfpflicht „durch die Hintertür“ eingeführt werden, indem Ungeimpften beispielsweise weniger Freiheiten zugestanden werden als Geimpften, so würde eine solche Regelung schwerwiegend gegen die Grund- und Freiheitsrechte verstoßen und von uns Rechtsanwälten mit allen rechtlichen Mitteln umfassend angefochten werden. Grund- und Freiheitsrechte sind kein Privileg des Bürgers, sondern unverzichtbare und bedingungslos zu respektierende Menschenrechte, die von unseren Vorfahren teilweise mit Blut und teuer erkämpft worden sind. Wir sind unseren Kindern verpflichtet, ihnen ein solch hohes Gut zu bewahren.
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Meine Sichtweise: Der grüne Pass, sofern er so beschlossen wird (die EU möchte ihn auch einführen!), zeigt ob du gültig getestet bist, ob du geimpft bist oder ob du nach einer Covid-Infektion gesundet bist. Doch das Testen ist IMO klar diskriminierend! Die Impfung schützt nicht vor einer Infektion, weil die Infektion über die Mund- und Nasenschleimhäute erfolgt. Ich habe ohne Symptome ein ein SEHR geringes Weitergabe-Risiko, vor allem, weil ich auch eine FFP2-Maske trage. Hingegen hat ein Geimpfter und ein Gesundeter ebenfalls eine gewisse (wenn auch geringe) Wahrscheinlichkeit, dass er andere anstecken kann. Sie sind sogar für Ungeimpfte eine größere Gefahr. Ich verlange daher vom Gesetzgeber die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten wissenschaftlich fundiert zu belegen und zu vergleichen, und dann gegebenenfalls diese Ungleichbehandlung aufzuheben, indem entweder niemand getestet wird (ähnliche Risiken) oder alle getestet werden (wir gehen auf Nummer 110% sicher).