das bereits 2015 vor fast leeren Rängen verabschiedet wurde und das private Bankguthaben (!?unabhängig von ihrer Höhe?!) zwangsweise z.B. in ANLEIHEN DER BANK umwandeln könnte .... das SAG- Gesetz.
Ganzer Artikel dazu:
www.goldseiten.de/artikel/...egale-Enteignung-per-Gesetz.html
Auszug daraus:
"SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen - bis auf 0!"
Das Thema "Zwangsanleihen" ist also ein DURCHAUS realistisches, weil bereits in Gesetzesform vorhanden geplantes. Die Frage ist nur, wo zuerst.
Ganzer Artikel dazu:
www.goldseiten.de/artikel/...egale-Enteignung-per-Gesetz.html
Auszug daraus:
"SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen - bis auf 0!"
Das Thema "Zwangsanleihen" ist also ein DURCHAUS realistisches, weil bereits in Gesetzesform vorhanden geplantes. Die Frage ist nur, wo zuerst.