Was passiert eigentlich, wenn eine Aktie im Depot auf Null fällt, nicht mehr handelbar ist oder aus dem Depot gebucht wird? Solche Totalausfälle hatte ich nämlich vor 2009 vor der Abgeltungssteuer noch, also bevor Gewinne automatisch versteuert, aber Verluste wenigstens gegengerechnet werden (können).
Es entsteht ja rein rechnerisch im Depot keine Verlustveräußerung, weil die Aktien dann ja nicht mit Verlust veräußert wurden, sondern eben lediglich 0 wert (oder weg) sind. Dann wird dieser tatsächliche Total-Verlust aber nicht automatisch von meiner Depotbank als Verlust im Verlustverrechnungstopf landen und er wird mit Gewinnen nicht automatisch verrechnet bzw. als Verlust erkannt!
Wie macht man das denn dann steuerlich geltend?
Dazu blog.handelsblatt.com/steuerboard/2019/04/...ertloser-aktien/
"Fraglich bleibt jedoch auch in diesem Fall, ob die Finanzverwaltung einem entsprechenden Urteil auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG zugestehen wird."
So ganz klar scheint das also nicht zu sein.
Ist es dann besser, man verkauft die fast wertlose Aktie besser, um wenigstens die automatische Verlustverrechnung nicht zu verlieren?