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"Selbst die DWS hat am Mittwoch verkauft. Hier wusste keiner mehr, außer die Insider rum um Wirecard selbst. Die SZ-Artikel sind diesbezüglich sehr gut. Selbst für Attacken unmittelbar von Herr Crums Artikel gibt es Erklärungen: ...er hatte Wirecard vorher um Stellung geben...."
Na ja, eine etwas gewagte Aussage mMn. Ein McCrum hat WDI immer nur sehr kurze Fristen zur Stellungnahme gesetzt (max. ein Tag bzw. sogar nur wenige Stunden). Da bliebe nur sehr wenig Zeit für die Organistation einer Shortattacke, die durch einen WDI insider ausgelöst wird. Ausserdem können sich die Shorties in so einem Fall auch nie sicher sein, dass es tatsächlich auch zu einem FT Artikel kommt. Denn das weis nur McCrum und die FT selbst.
Ich denke ein Schuh wird draus, dass es Insider rund um die - allem Anschein nach - kriminellen Machenschafter von Treuhänder 1 und 2 und den beiden Banken auf den Philippinen gibt, die ihre Informationen durch Weitergabe an LV "versilbert" haben . Und welche dann wiederum Mccrum und Co. mit (Teil)Informationen gefüttert haben.
Dafür spricht auch dass sowahl das Verhalten von WDI (die z.B. noch bis gesetern munter ihre 2019 Bilanz Konferenz geplant haben) als auch E& Y (die in schöner regelmässigkeit alle bisherigen Abschlüsse attestiert haben) offensichtlich bis vor kurzem weitgehend ahnungslos waren . Erst als die Mitteilung der beiden philip. Banken zu den falschen Saldobestätigungen an E&Y kam, war klar dass hier etwas gründlich schief geht. Und wenn ich das richtig verstanden habe kamen diese Mitteilungen ja erst in den letzten Tagen (was auch erklären würde warum WDI bis zuletzt von einem testierten JA zum 18.6.2020 ausging).
... die auf den namen des treuhänders (= rechtlichen eigentümers) lauten, aber im interesse und ausschließlich für rechnung eines dritten (des treugebers = "wirtschaftlichen" eigentümers = Wirecard) verwaltet werden (fiduziarische /fremdnützige treuhand)
rechtliches und wirtschaftliches eigentum fallen also auseinander
bilanziert werden die konten ("treugut") beim treugeber (= Wirecard)
der treugeber (= Wirecard), der ja nicht rechtlicher eigentümer ist, muss das treuhandverhältnis nachweisen (mindestens durch vorlage und tatsächlichen vollzug des treuhandvertrags), das ist (so im fall Wirecard) oft nur durch mitwirkung (z.B. auskunftserteilung) des treuhänders möglich
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